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Gerichtsverhandlung

Zehn Jahre nach Tat: DNA-Test führt zu möglichem Täter

Der Beschuldigte (Mi.) sitzt in einem Verhandlungssaal vom Landgericht Magdeburg auf der Anklagebank. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Der Beschuldigte (Mi.) sitzt in einem Verhandlungssaal vom Landgericht Magdeburg auf der Anklagebank. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Eine DNA-Probe führte die Ermittler zum möglichen Täter: Ein 35-Jähriger muss sich seit Montag vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Er steht im Verdacht, eine 77-Jährige vor fast elf Jahren in Wegeleben im Harzkreis getötet zu haben.

Dienstag, 07.02.2023, 06:00 Uhr

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Magdeburg. Beinahe elf Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 77-Jährigen in Wegeleben bei Halberstadt hat am Magdeburger Landgericht der Mordprozess begonnen. Angeklagt ist ein 35-jähriger ehemaliger Dorfbewohner.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann in der Nacht zum 22. April 2012 die Tür eines Wohnhauses im Dorf aufgehebelt, um das Haus nach Wertgegenständen zu durchsuchen. Dabei soll der Deutsche von der 77-jährigen Hausbewohnerin ertappt worden sein. Der Anklage zufolge schlug der Mann gezielt auf Kopf und Oberkörper der Rentnerin ein und würgte sie anschließend. Die leblose Frau soll er ins Wohnzimmer geschleift und auf der Couch abgelegt haben.

Angeklagter äußert sich nicht zu den Vorwürfen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord zur Verdeckung des Einbruchs vor. Der Richter wies darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes zur Verdeckung einer Sexualstraftat in Frage komme.

Der Angeklagte äußerte sich am Montag nicht zu den Vorwürfen, kündigte das aber für einen späteren Zeitpunkt an. Der gelernte Tierwirt hatte seinen Stiefvater gepflegt, nachdem der an Lungenkrebs erkrankt war. Nach dessen Tod 2018 zog er weg und arbeitete zuletzt als angestellter Landwirt in Niedersachsen, er soll in Winsen an der Aller im Landkreis Celle gelebt haben. Die Polizei tappte nach dem Tötungsdelikt lange im Dunkeln. Erst nach einem DNA-Test unter den Dorfbewohnern fanden die Ermittler eine Spur. Der Treffer stammte von einem nahen Verwandten, der, wie sich herausstellte, der leibliche Vater des jetzt Angeklagten war. Der Mann war allerdings nicht der Ehemann der Mutter.

Zu Beginn der Hauptverhandlung sagten zunächst Freunde des Angeklagten aus. Alle drei beschrieben den Mann als hilfsbereit und gesellig. Sie beteuerten, dass sie ihm die Tat nicht zutrauten. Einer der Freunde schilderte, wie der Angeklagte bei einem Streit mit der Faust zugeschlagen habe. Schon während der Schulzeit habe es Streitereien gegeben, die der Zeuge aber als normal beschrieb.

Für den Prozess sind zunächst neun weitere Verhandlungstage geplant.

dpa

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