Serienmörder

Mindestens 32 Jahre Haft für „Maskenmann“ bestätigt

In Deutschland wurde der sogenannte Maskenmann bereits wegen drei Kindsmorden verurteilt. (Archivbild)

In Deutschland wurde der sogenannte Maskenmann bereits wegen drei Kindsmorden verurteilt. (Archivbild) Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Drei Morde in Deutschland - und ein weiterer in Frankreich. Die Mindestdauer der deutschen Haft ist bekannt. Welche Rolle ein Urteil aus Frankreich für die weitere Strafe spielt, ist noch offen.

Von dpa 08.07.2026, 11:30 Uhr

Nantes/Lüneburg. Der als „Maskenmann“ bekannte Serienmörder soll mindestens 32 Jahre im Gefängnis bleiben. Das bestätigte das Landgericht Lüneburg. Zuvor hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ darüber berichtet. Den Angaben zufolge endet die Haftstrafe von Martin N. frühestens 2043.

Der aus Bremen stammende Täter wurde 2011 in Hamburg-Wilstorf festgenommen. 2012 wurde er dann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. In Deutschland hatte er in einem Zeitraum von fast 20 Jahren Jungen missbraucht und drei von ihnen im Alter von 8, 9 und 13 Jahren ermordet. Zwischen 1992 und 2001 schlich der Pädagoge sich in Norddeutschland nachts maskiert mit einer dunklen Sturmhaube an die Betten Dutzender Opfer. Die meisten seiner Taten hatte er gestanden.

Vergangenen Monat wurde der „Maskenmann“ auch für den Mord am zehnjährigen Jonathan 2004 in Frankreich verurteilt - er hatte die Tat abgestritten. Auch die französischen Richter sprachen eine lebenslange Haftstrafe aus. Inwieweit sich das französische Urteil auf die weitere Haft von N. auswirkt, ist bisher nicht bekannt. Dazu besteht nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Landgericht Stade aktuell kein Austausch mit den französischen Behörden.

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