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In Dubai festgenommen

Flucht mit Reisepass - Auslieferung von Hendrik Holt offen

Rückkehr nach Deutschland ungewiss: Hendrik Holt, hier 2023 vor Gericht in Deutschland, wurde in Dubai festgenommen. (Archivbild)

Rückkehr nach Deutschland ungewiss: Hendrik Holt, hier 2023 vor Gericht in Deutschland, wurde in Dubai festgenommen. (Archivbild) Foto: Friso Gentsch/dpa

Nach seiner Festnahme in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist die Rückkehr von Hendrik Holt nach Deutschland offen. Bei der Flucht dorthin könnte dem Betrüger auch sein Reisepass geholfen haben.

Von dpa 24.09.2026, 14:50 Uhr

Osnabrück/Dubai. Nach der Festnahme des Windkraftbetrügers Hendrik Holt in Dubai ist dessen Auslieferung nach Deutschland ungewiss. „Das kann nicht prognostiziert werden“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit Blick auf einen Auslieferungstermin. Der Betrüger wurde am Dienstag in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten festgenommen.

Der aus dem emsländischen Haselünne stammende Holt war Ende August nach einem genehmigten Ausgang im offenen Vollzug nicht zu seinem Berliner Gefängnis zurückgekehrt. Seitdem war er auf der Flucht. 2022 wurde er vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt. Bereits 2020 war er ein erstes Mal gefasst worden. 

Holt hatte unter anderem Windparks, die es gar nicht gab, an ausländische Stromkonzerne verkauft. Zudem hatte er ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen.

2022 war er vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt worden. (Archivbild)

2022 war er vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt worden. (Archivbild) Foto: Friso Gentsch/dpa

Bei seiner Flucht nach Dubai war der Betrüger nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück auch im Besitz seines Reisepasses. Ob er ihn allerdings auch für seine Flucht nutzte oder ob ihn noch bei seiner Festnahme im Besitz hatte, ist demnach unklar. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz hatte sich zuvor gegenüber Medien nicht dazu geäußert, ob Holt Zugriff auf seinen Reisepass hatte. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte zuvor bereits mitgeteilt, dass der Betrüger keinen Diplomatenpass genutzt haben soll, um den Schengen-Raum zu verlassen.

Behörden stellen Auslieferungsgesuch

Die deutschen Behörden stellen nun ein Auslieferungsgesuch an die Vereinigten Arabischen Emirate. Wie erfolgversprechend das ist oder wie schnell das abgearbeitet wird, ist unklar. „Gesicherte Erfahrungswerte dazu liegen hier nicht vor“, teilte die Osnabrücker Staatsanwaltschaft mit Blick auf Auslieferungen aus den Emiraten mit. 

Die Ermittler hatten weltweit mit einem Europäischen Haftbefehl nach Holt gefahndet - bei einer Festnahme in an dem System teilnehmenden EU-Ländern wäre eine Überstellung nach Deutschland daher verhältnismäßig einfach gewesen. So ist die Lage jetzt kniffliger.

Ermittler: Keine Angaben zur Fluchroute

Doch wie kam Holt überhaupt nach Dubai? Genaue Angaben zu dessen Reiseroute machen die Ermittler mit Verweis auf verdeckte Zielfahndungsmaßnahmen nicht. Zwischenzeitlich stand auch im Raum, dass Holt Deutschland über den Flughafen Rostock verlassen haben könnte - die Betreiberfirma bestreitet dies aber. Von den Ermittlern gibt es dazu keine Angaben. Holt soll den Verkauf des zivilen Airport-Teils an die aktuellen Betreiber vermittelt haben.

Was die Ermittler auch sagen: „Hinweise auf einen etwaigen Aufenthalt in Moskau waren eine Finte.“ Mehrere Medien hatten Instagram-Beitrage aufgegriffen, nach denen Holt in Moskau sein sollte. Wo genau in Dubai Holt festgenommen wurde, ist nicht bekannt.

Keine Straftaten während der Flucht?

2020 hatte der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock Holt im Berliner Nobelhotel Adlon festgenommen. Auch dieses Mal leitete Leimbrock wieder die Fahndung - und war zuversichtlich Holt erneut fassen zu können. Bei der Festnahme in Dubai war er aber nicht dabei. Die neuerliche Festnahme sei das „Ergebnis intensiver und professioneller Zusammenarbeit“ mit den Zielfahndern der Kripo Osnabrück, sagte Leimbrock nun.

Straftaten soll Holt während seiner Flucht übrigens nicht begangen haben - zumindest sind der Staatsanwaltschaft bisher keine bekannt. „Dafür bestehen gegenwärtig keine Anhaltspunkte“, sagte ein Sprecher der Behörde. Somit würde ihm eine zusätzliche Haftstrafe in Deutschland erspart bleiben, denn die Flucht selbst ist nicht strafbar. Im Falle einer Auslieferung nach Deutschland würde Holt aller Voraussicht nach wieder in einem Berliner Gefängnis untergebracht werden.

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