Illegaler Aufenthalt: Mitarbeiter eines Asia-Imbisses festgenommen
Der Braunschweiger Zoll hat mehrere Personen erwischt, die sich illegal in Deutschland aufhalten, darunter einen Mitarbeiter eines asiatischen Restaurants in einem Goslarer Ortsteil. Foto: Zoll Braunschweig
Mit falschen ungarischen Papieren in einem asiatischen Restaurant: Der Zoll hat in einem Goslarer Ortsteil einen 22-Jährigen festgenommen. Ein Foto half ihm nichts.
Goslar/Braunschweig. Vier Fälle von illegalen Aufenthalten in der Bundesrepublik hat der Braunschweiger Zoll entdeckt. Unter den Festgenommenen befand sich auch ein Mann, der in einem Asia-Restaurant in einem Goslarer Ortsteil arbeitete. Die Beamten ermittelten außer in Goslar auch in Göttingen.
Gefasst hatten die Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig den Mann am 5. Januar. Es handelt sich um einen 22-Jährigen, der sich gegenüber den Zöllnern nicht ausweisen konnte.
Handyfoto, aber keine Papiere
Wie Nadine Laufer, Pressesprecherin des Hauptzollamts Braunschweig, auf GZ-Nachfrage erklärte, hatte der Mann keine Papiere bei sich gehabt, sondern nur auf seinem Handy ein Foto eines ungarischen Aufenthaltstitels vorgezeigt. Das Schriftstück habe ihn jedoch nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt. „Er braucht dazu einen deutschen Aufenthaltstitel“, sagt Laufer. Außerdem könne man fotografierte Dokumente nicht überprüfen, sie würden also nicht ausreichen, um sich auszuweisen.
Kontrolle in Göttingen folgt
Am Tag darauf folgte eine Verbundkontrolle des Zolls zusammen mit der Polizei in Göttingen. Bei dieser trafen die Beamten auf drei weitere asiatische Personen in Restaurants und in einem Nagelstudio, bei denen ebenfalls der Verdacht des illegalen Aufenthalts vorliegt.
„Auch hier konnte bei einem Arbeitnehmer nur ein Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates der EU festgestellt werden“, berichtet der Zoll. „Ein anderer Arbeitnehmer konnte nur ein abgelaufenes Schengen-Visum vorweisen. Außerdem war diese Person über das Schengener Informationssystem ausgeschrieben“, schreiben die Ermittler. Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein grenzüberschreitendes Datenbanksystem für Polizeibehörden. Daher wurde diese Person sofort in Gewahrsam genommen und dem Haftrichter zwecks Abschiebehaft vorgeführt.
Fluchtversuch scheitert
Der vierte Arbeitnehmer konnte sich gar nicht ausweisen und versuchte zunächst zu flüchten. Nach dem erfolglosen Fluchtversuch „brachte auch eine erkennungsdienstliche Behandlung keine weiteren Erkenntnisse zur Identität der Person und sie wurde ebenfalls in Gewahrsam genommen“, heißt es in der Erklärung des Hauptzollamts.
Gegen alle Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet sowie gegen die Arbeitgeber wegen der Beihilfe. „Die Arbeitgeber hätten sich vor Beginn der Beschäftigung der Personen vergewissern müssen, dass diese einen gültigen, deutschen Aufenthaltstitel besitzen, welcher zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt. Die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen werden durch die Ausländerämter geprüft“, so die Erklärung des Hauptzollamts.
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