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Frist läuft bis zum 1. April

GZ Plus IconNoch kann Schwerdtner auf längere Goslarer Amtszeit verzichten

Drei Personen sitzen an einem gedeckten Tisch, eine Person in historischer Kleidung zeigt auf ein großes Blatt Papier, die anderen beiden schauen darauf

Eine eher angenehme Amtspflicht (v.l.): Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner sitzt mit Bundesbank-Präsident Professor Dr. Joachim Nagel an der festlichen Tafel beim 44. Goslarschen Pancket und studiert mit Herold Gunnar Becker die Karte. Foto: Schenk

Noch kann Goslars Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner eine Neuwahl im September ermöglichen. Ein Beispiel aus Hildesheim macht das deutlich. Bis April läuft eine Frist.

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Von Frank Heine
Dienstag, 24.03.2026, 14:00 Uhr

Goslar. Zieht Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner (SPD) doch noch den Stecker und macht den Weg zur Wahl eines neuen Stadtoberhaupts am 13. September frei? Noch bis zum 1. April läuft eine maßgebliche Frist, bis der die Goslarer Verwaltungschefin gegenüber der Kommunalaufsicht im Innenministerium erklären könnte beziehungsweise müsste, den aufgrund besonderer Wahlumstände im September 2021 gewährten fünfjährigen Nachschlag bei der Amtszeit nicht nutzen zu wollen.

„An meiner Entscheidung hat sich nichts geändert“, ließ Schwerdtner auf Nachfrage verlauten. Am Freitagabend hatte sie erst an der Seite von Ehrengast und Bundesbank-Präsident Professor Dr. Joachim Nagel das 44. Goslarsche Pancket in der Kaiserpfalz bestritten – ein Termin, der sicherlich nicht zu den unangenehmsten Pflichten im Amt gehört. Kein Wunder also: An dem, was sie der GZ zu Anfang des Jahres erklärt hatte, gebe es nichts Neues. Insofern bestehe auch keine Änderung im Fahrplan, ihre Amtszeit, die bis Ende Oktober 2031 läuft, voll ausschöpfen zu wollen. Punkt.

Was macht der Hildesheimer Meyer?

Woher nun stammt die neuerliche Unsicherheit in der Sache? Nun: In der Vorwoche hatte die „Hildesheimer Allgemeine Zeitung“ ihren Lokalteil mit ihrem parteilosen Oberbürgermeister Ingo Meyer und dessen Amtszeit aufgemacht. „OB bis 2031? Meyer könnte Wahl in diesem Herbst ermöglichen“, lautete der Titel, in dem die Zeitung an die ebenfalls besonderen Umstände seiner Wahl erinnerte. Parallelen zu Goslar: Auch bei ihm war erst im Nachhinein bekannt geworden, dass ihn die Hildesheimer im September 2021 nicht nur für fünf, sondern für zehn Jahre gewählt hatten. Besonderheit in der Domstadt: Meyers war schon Oberbürgermeister, dessen erste Amtszeit erst Ende Januar 2022 ausgelaufen wäre. Der aktuelle Stadtrat, der immer für fünf Jahre gewählt wird, hatte seine Legislaturperiode aber schon im November 2021 begonnen. Sie läuft bis Ende Oktober dieses Jahres – wie in Goslar und ganz Rest-Niedersachsen auch. Hätte das auch für Meyer gegolten, wäre er nicht auf seine vollen fünf neuen Wahljahre als Minimum gekommen, die ihm laut Gesetz zustehen.

134 Stimmen fehlen zum Durchmarsch

Ähnlich bei Schwerdtner, die aber anders als Meyer erstens am 1. Januar 2022 erstmals ins Amt kam und auch noch in die Stichwahl gegen Vorgänger Dr. Oliver Junk musste. Im ersten Wahlgang hatten ihr bei 49,4 Prozent genau 134 Stimmen zum Durchmarsch gefehlt. Junk war bei seiner ersten Wahl mit einer SPD-Gegenkandidatin nur auf 32,1 Prozent gekommen. Im September unternimmt er in der Region Hannover einen neuen Anlauf, wieder einen Verwaltungschefsessel zu erobern. Zweitens hatte Schwerdtner durch die Stichwahl anders als Meyer auch noch in der Beschwerdefrist gelegen, sodass am Ende das Braunschweiger Verwaltungsgericht entscheiden musste. Für Schwerdtner und eine Amtszeit von neun Jahren und zehn Monaten.

April-Frist gibt es tatsächlich

Schon damals und seitdem immer mal wieder wurde durchgespielt und spekuliert, ob, wie und wann Schwerdtner vielleicht früher freiwillig aus dem Amt scheiden könnte. Die Variante, einen Verzicht der Kommunalaufsicht bis April mitzuteilen, war zugestanden nicht dabei. Dass dem so ist, bestätigt die gelernte Juristin und frühere Amtsrichterin zwar. „Das hätte aber auch schon mein Amtsvorgänger so handhaben können“, schiebt Schwerdtner nach und meint eben den ebenfalls gelernten Juristen Junk, der aktuell als Hochschulprofessor für Kommunalrecht in Halberstadt wirkt.

Langelsheimer Exempel

Was heißt das aber noch einmal schwarz auf weiß für Schwerdtner? Fern von unfreiwilligen Vorgängen wie Ruhestand aus besonderen Gründen oder einer Abwahl könnte Schwerdtner immer noch nach dem Kommunalverfassungsgesetz nach mindestens fünf Jahren im Amt und mit einem Mindestalter von 65 Jahren ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit auf eigenen Antrag in Pension gehen. So wie es etwa Langelsheims Bürgermeister Henning Schrader im Jahr 2013 getan hat.

„Ich fühle mich topfit“

Für Schwerdtner kein Thema. „Ich bin sehr glücklich mit dem, was ich mache, und hoffe, die Bürgerinnen und Bürger sind es auch“, sagte die Oberbürgermeisterin schon im Januar auf eine GZ-Anfrage. Sie habe „überhaupt keine Ambitionen, etwas Anderes zu tun“. Klare Ansage: „Ich fühle mich topfit.“ Ihr habe von Anfang an geholfen, dass sie sich als echte „Goslärsche“ auf ein weitverzweigtes Netzwerk stützen könne und vorher schon über ein Jahrzehnt kommunalpolitische Erfahrung verfügt habe. Ihre juristische Ausbildung habe „sicherlich auch nicht geschadet“.

Das andere Rechenbeispiel

Schwerdtner machte ihrerseits im Januar eine ganz andere Rechnung auf: Wenn sie nach dem Oktober 2028 aus dem Amt scheidet, könnte sie über einen Zeitraum von zwei Jahren noch einmal bei einer Oberbürgermeisterwahl antreten. Das darf jeder, der am Wahltag älter als 23 Jahre und noch nicht 67 Jahre alt ist. Inzwischen wählen die Niedersachsen ihre Stadtoberhäupter wieder für acht Jahre. Gewinnt sie, könnte sie bis weit über 2031 hinaus Chefin der Goslarer Verwaltung bleiben. Aber wie damals gesagt: Das war am Ende nicht ganz ernst gemeint. Oder?...

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