Ausschuss bringt Verfahren für Solarpark bei Bredelem auf den Weg
Auf einer Fläche von knapp 8,9 Hektar entsteht Freiflächen-Photovoltaik. Foto: Jan Woitas/dpa
Auf rund 8,9 Hektar südlich von Bredelem sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen entstehen. Das Beteiligungsverfahren startet Ende März.
Geplant ist der Solarpark südlich von Bredelem, zwischen der Landesstraße 515 und dem Palandsmühlenweg. Die Fläche soll künftig als „Sondergebiet Erneuerbare Energien – Freiflächenphotovoltaik“ ausgewiesen werden. Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zu den bundes- und landesweiten Klimaschutzzielen zu leisten, insbesondere durch den Ausbau erneuerbarer Energien und die Verringerung fossiler Energieträger.
Natur- und Artenschutz im Blick
Die Anlage soll eingezäunt werden, auf eine Beleuchtung wird jedoch bewusst verzichtet, um Insekten zu schützen. Unter und zwischen den Photovoltaikmodulen ist vorgesehen, standorttypisches Saatgut mit einem Kräuteranteil von 15 Prozent auszubringen. Zudem wird eine Beweidung durch Schafe angestrebt. Der Einsatz von Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln ist ausgeschlossen.Eigenwirtschaftliche Initiative
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Südlich von Bredelem entsteht ein Solarpark. Das Beteiligungsverfahren dafür beginnt Ende März. Foto: GZ
Beteiligung startet Ende März
Das offizielle Beteiligungsverfahren beginnt am 24. März. Ab Mai sollen die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und gegeneinander abgewogen werden. Ein wichtiger Baustein fehlt allerdings noch: Das Artenschutzgutachten wird erst nach dem Sommer erwartet.
Der Bauausschuss stimmte dem Flächennutzungs- und Bebauungsplan „L406 Im Steinfeld“ bereits zu und brachte damit das Verfahren auf den Weg. Einen Tag später ging die Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss.
Änderung Bebauungsplan „Sültefeld III“
Neben dem Solarprojekt beschäftigte sich der Ausschuss auch mit dem Bebauungsplan „Sültefeld III“, der kürzlich vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für unwirksam erklärt worden war. Der nun überarbeitete Plan wurde ebenfalls als Empfehlung beschlossen. In der gestrigen Ratssitzung tauchten beide Themen, zumindest auf der Tagesordnung, nicht auf.Feuerwehrwesen im Stadtgebiet
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Das Planungsbüro Puche nahm dabei mehrere wichtige Anpassungen vor: So wurde die Regelung zu schwermetallhaltigen Stoffen neu formuliert, nachdem die ursprüngliche Fassung gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen hatte. Außerdem wurden Festsetzungen zur Umverteilung von Schallkontingenten sowie zu Gerüchen gestrichen – beides auf anwaltliche Empfehlung hin. Stattdessen finden sich entsprechende Hinweise nun im Bebauungsplan.
Die überarbeiteten Entwurfsunterlagen werden – ebenso wie die Planungen für den Solarpark – für 30 Tage öffentlich ausgelegt.
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