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Verspätungen und Ausfälle

GZ Plus IconSchulbus-Frust in Heimerode: Einwohner starten Unterschriftenaktion

Auch am Wochenende werden Heimeröder Eltern und Kinder noch unterwegs sein, um Unterschriften zu sammeln.

Auch am Wochenende werden Heimeröder Eltern und Kinder noch unterwegs sein, um Unterschriften zu sammeln. Foto: Leifeld

Der Schulbus fährt zu spät oder kommt gar nicht. Heimeröder Eltern wollen keine „Elterntaxis“ sein und sammeln Unterschriften, um auf die Situation aufmerksam zu machen.

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Von Andrea Leifeld
Sonntag, 31.08.2025, 12:00 Uhr

Othfresen. Der Unmut über die unzuverlässige Schulbusse geht weiter. Gegenwärtig sind Heimeröder Eltern und Kinder mit einer Unterschriftensammlung unterwegs, um auf die unbefriedigende Versorgungssituation aufmerksam zu machen. Verspätet abfahrende oder sogar gänzlich ausfallende Schulbusse sorgen für Frust, ebenso wie die mit 7.37 Uhr im Fahrplan angegebene Abfahrtzeit des Schulbusses in der Glatzer Straße. Denn selbst, wenn der Bus zu dieser zeit pünktlich ist, kommen die Grundschüler aus Heimerode zu spät in den Unterricht. Immer wieder fällt die Busverbindung aber auch komplett aus, was das Vertrauen in die Schülerbeförderung untergräbt.

Wie soll das ohne „Elterntaxis“ gehen?

„Es wird überall gegen Elterntaxis gewettert, aber wie sollen wir es denn anders machen, wenn wir sicher sein wollen, dass unsere Kinder pünktlich in der Schule ankommen“, hinterfragt Sebastian Häder. Auch andere Ereignisse sorgen für Verdruss. So wartete unlängst ein Heimeröder Grundschulkind nach der sechsten Stunde an der Schule auf den Bus. „An einem Bus stand Leerfahrt. Da bin ich nicht eingestiegen“, schildert die Schülerin. Erst als der Bus losfuhr, änderte der Fahrer die Anzeige auf den Zielort „Heimerode“. So musste das Mädchen musste zu Hause anrufen und sich abholen lassen.

Auf den Verdruss, aber mehr noch auf mangele Kooperation und schleppende Kommunikation zur Harz Bus GmbH als Linienbetreiber soll die Unterschriftenliste aufmerksam machen. „Wir wollen, dass unser Kinder sicher, zuverlässig und vor allem pünktlich zur Schule kommen – und wieder nach Hause“, fordert David Röhr, ebenfalls betroffener Vater. Die Unterschriftenliste füllt sich bereits am Donnerstagabend beim ersten Rundgang durch Heimerode schnell mit den Namen vieler Unterstützer. „Wir waren in kurzer Zeit schon sehr erfolgreich“, resümieren die Väter.

Unterschriftenlisten an Harz-Bus, Schule und Kreis

In der kommenden Woche sollen die Listen mit einem Schreiben an einen Harz-Bus-Verantwortlichen überreicht werden. Kopien werden an die Fachbereiche Schülerbeförderung und Bildung beim Landkreis Goslar gehen, sowie an die Grundschule Othfresen und die Gemeinde Liebenburg.

Der Schulbus kommt bereits laut Fahrplan sehr spät – wenn er denn kommt.

Der Schulbus kommt bereits laut Fahrplan sehr spät – wenn er denn kommt. Foto: Leifeld

Aber auch die Unstimmigkeiten, welche Schüler eine kostenlose Fahrkarte bekommen, erhitzt weiterhin die Gemüter der Eltern und führen zu vielen Diskussionen. Dass die Entfernung zwischen dem Wohnhaus und der Schule bei Grundschülern mindestens zwei Kilometer betragen muss – und es keine Härtefallregung oder „Spielraum“ gibt – wurde bereits erklärt (wir berichteten am Dienstag). Doch noch weitere Fragen zur Mindestentfernung beschäftigen die Eltern: „Beim Wechsel in die Klasse 7 steigt die erforderliche Mindestentfernung von über 3,0 Kilometer (für 5. und 6. Klasse) auf über 3,5 Kilometer. Das kann zur Folge haben, dass einige Schülerinnen und Schüler, die noch im Jahr zuvor ein Ticket erhalten haben, nun kein kostenloses Ticket mehr bekommen. Die Schülerinnen und Schüler, die die Mindestentfernung nach wie vor erreichen, erhalten auch weiterhin ein kostenloses Ticket“, fasst Marieke Düber, Sprecherin des Landkreises Goslar, auf Nachfrage der GZ zusammen.

Auch beim Besuch der Berufsbildenden Schulen gibt es Besonderheiten, greift Düber weitere Fragen auf, die den Kreis erreicht haben: „Hier greifen die Regelungen von Paragraph114 des Niedersächsischen Schulgesetzes“, sagt Düber. Das heißt: Nur in folgenden Fällen ist der Schulträger für die Ausstellung einer Fahrkarte verantwortlich – bei Schülern der 1. bis 10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen, bei Schülern der 11. und 12. Klassen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen, bei Schülern der Berufseinstiegsschule und bei Schülern der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit sie keinen Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) haben.

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