Förderung für DGH Schladen abgelehnt – Mittel reichen nicht aus
Der Gemeinderat wird am Mittwoch kommender Woche im Dorfgemeinschaftshaus final über den Haushalt 2026 beraten. Foto: Leifeld (Archiv)
Obwohl das Projekt aus der Gemeinde gut bewertet wurde, kann es nicht berücksichtigt werden. Ein Förderantrag für das nächste Jahr wurde schon gestellt.
Schladen. Die Gemeinde Schladen-Werla erhält in diesem Jahr keine Landesmittel für die geplante Modernisierung und Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Schladen. Das geht aus einem Schreiben des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig hervor. Der Förderantrag der Gemeinde wurde abgelehnt – trotz ausreichender Bewertungspunkte, die für eine grundsätzliche Förderfähigkeit ausgereicht hätten.
In dem Bescheid erklärt das Amt, dass alle eingereichten Projekte nach einem einheitlichen Punktesystem bewertet werden. Das Vorhaben der Gemeinde Schladen-Werla erreichte zwar den erforderlichen Schwellenwert, um in die Förderkulisse aufgenommen zu werden. Dennoch reichten die beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verfügbaren Mittel nicht aus, um das Dorfgemeinschaftshaus in diesem Jahr zu berücksichtigen.Erneuerbare Energien
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Die Landesbehörde betont, dass die Bewertung allein nicht ausreicht: Selbst Projekte, die den Schwellenwert erreichen, können leer ausgehen, wenn die bereitgestellten Fördermittel erschöpft sind. Genau dies ist 2025 der Fall.
Mittel zurückgezogen
Neben dem Hauptantrag hatte die Gemeinde auch einen Kofinanzierungsantrag gestellt. Dieser sollte finanzschwache Kommunen dabei unterstützen, den Eigenanteil zu reduzieren. Da jedoch der Hauptantrag nicht bewilligt wurde, entfällt auch die Grundlage für eine Kofinanzierung. Die dafür bereitgestellte Zuwendung wird widerrufen.Wo bleibt das Geld im Gemeindesäckel
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Damit steht fest: Das Dorfgemeinschaftshaus erhält in diesem Jahr weder Landesmittel noch ergänzende Unterstützung für den Eigenanteil.
Um dennoch eine Förderchance für 2026 zu wahren, riet das Amt der Gemeinde bereits im Vorfeld, den Antrag im September 2025 nochmals einzureichen. Dieser Empfehlung ist die Verwaltung gefolgt. Der Grund: Der Bundeshaushalt 2025 wurde ungewöhnlich spät beschlossen, wodurch die Weiterleitung der Fördermittel verzögert wurde. Daraus ergab sich die Gefahr, dass Projekte wie das Dorfgemeinschaftshaus im laufenden Jahr nicht mehr berücksichtigt werden könnten – was sich nun bestätigt hat.
Durch den frühzeitig erneut eingereichten Antrag bleibt jedoch die Möglichkeit bestehen, das Projekt im kommenden Jahr doch noch gefördert zu bekommen.Vorhaben der Gemeinde Schladen-Werla
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Die Dokumente zeigen deutlich, dass das Projekt inhaltlich als förderwürdig eingestuft wurde, jedoch an fehlenden Landesmitteln scheiterte. Die Entscheidung bedeutet für Schladen zwar eine zeitliche Verzögerung, aber keine endgültige Absage: Mit dem erneuten Antrag bestehen realistische Chancen, 2026 doch noch eine Finanzierung zu erhalten.
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