Warum Hunde in Schladen-Werla keine Steuermarke brauchen
In der Gemeinde Schladen-Werla können Hunde künftig mit ihrer Transpondernummer angemeldet werden. Die klassische Steuermarke entfällt damit. Foto: Leifeld
Noch klappert sie am Halsband der Schladener Hunde, doch nicht mehr lange. Die Gemeinde schafft die klassische Steuermarke für Hunde ab. Was bedeutet das für die Halter?
Schladen-Werla. Veränderungen kommen auf die Hundehalter in der Gemeinde Schladen-Werla zu. Der aktuelle Bestand an klassischen Hundesteuermarken neigt sich dem Ende. Vor diesem Hintergrund wurde geprüft, ob eine Neubeschaffung erforderlich ist oder ob eine moderne digitale Lösung vorzuziehen ist.
Dies hat folgenden Hintergrund: Gemäß § 4 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) ist bei der Anmeldung eines Hundes die Angabe der Mikrochipnummer verpflichtend, informierte Stefan Lüttgau, als Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen, Personal und Dienstleistungen, am Donnerstagabend. Bei dieser Nummer handelt es sich um eine zumeist 22-stellige Zahlenfolge, die in einen Reiskorn großen Mikrochip vom Tierarzt im Nackenbereich unter der Haut des Hundes eingesetzt wird. Sie ermöglicht jederzeit mithilfe eines Lesegerätes die eindeutige Identifikation eines Hundes.
Diese Methode kann die bisherige Funktion der Hundesteuermarke als bislang sichtbares Zeichen einer Hundesteueranmeldung bei der Gemeinde gut ersetzen.
„Andere Kommunen verzichten bereits länger auf die Ausgabe von Steuermarken“, so Lüttgau.
Dabei spielen natürlich auch Kosteneinsparungen im Gemeindehaushalt eine Rolle. Ein von der Verwaltung gestellter Vergleich zeigt, dass die einmalige Anschaffung von Mikrochip-Lesegeräten für das Ordnungsamt wirtschaftlicher ist als die fortlaufende Beschaffung neuer Hundesteuermarken. Während für 1.000 Hundemarken derzeit rund 355 Euro aufzuwenden wären, liegen die einmaligen Kosten für ein Mikrochip-Lesegerät bei etwa 30 bis 55 Euro pro Gerät, so die Vorlage.
Vorteile für Hundehalter
Dazu zeigt das Mikrochip-Verfahren auch für den Hundehalter Vorteile: Allen voran wäre der Verlust der Steuermarke unmöglich und eine zuverlässige und schnelle Identifikation eines möglicherweise aufgegriffenen Hundes gegeben.
In Niedersachsen besteht bereits seit dem 1. Juli 2011 die Pflicht, alle Hunde über sechs Monate mit einem solchen Mikrochip zu kennzeichnen. Es dient der Identifikation des Hundes und der Zuordnung zu seinem Halter. Vorausgesetzt ist, er wurde mit seiner Identifikationsnummer in einer Datenbank registriert.
Die Nummer steht im Impfausweis, der mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorgelegt werden muss. Tierfreunde, die sich einen Hund anschaffen oder in der Gemeinde zuziehen, müssen den Vierbeiner binnen einer Woche anmelden.
Die Steuer in der Gemeinde Schladen-Werla wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen: Sie beträgt ab dem 1. Januar 2026 für den ersten Hund 72 Euro, für den Zweiten 132 Euro und für jeden weiteren 252 Euro. „Gefährliche Hunde“ werden mit 650 Euro Hundesteuer belegt. Steuerbefreit sind Diensthunde und Hunde, die zum Schutz einer hilflosen Person unentbehrlich sind. Auch aufgenommene Tierheimhunde sind für ein Jahr von der Steuer befreit.
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