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45-Jähriger muss wieder in den Knast

GZ Plus IconWenn der Schwiegersohn ungebeten vor der Terrassentür steht

Einbrüche (hier ein Symbolfoto) gehören für den 45-Jährigen wohl zur Tagesordnung. Die Familie seiner Ex-Frau jedenfalls besuchte er des Öfteren – ungebeten.

Einbrüche (hier ein Symbolfoto) gehören für den 45-Jährigen wohl zur Tagesordnung. Die Familie seiner Ex-Frau jedenfalls besuchte er des Öfteren – ungebeten. Foto: Marks/dpa

Vier Taten, eine Familie als Opfer – und ein Angeklagter, der zu Prozessbeginn gar nicht erst auftaucht: Vor dem Schöffengericht Goslar endete ein Fall, der von dreisten Einbrüchen bis zu einem kuriosen Handy-Diebstahl reichte.

Von Corina Klengel Montag, 11.08.2025, 10:00 Uhr

Bad Harzburg. Wegen Einbruchsdiebstahl, versuchten Einbruchs mit Sachbeschädigung sowie zweifachen Diebstahles verurteilte das Schöffengericht einen 45-jährigen, zuletzt in Oker ansässigen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Staatsanwalt Fürstenau hatte zwei Monate mehr gefordert. Verteidiger Claus Mielke hatte dagegen um eine bewährungsfähige Strafe gebeten. „Eine Bewährung wäre keinesfalls infrage gekommen“, so die Vorsitzende Richterin Wichmann in ihrer Urteilsbegründung. Ein Entgegenkommen hatte der Angeklagte schon deswegen verspielt, weil er zu Beginn der Verhandlung durch Abwesenheit glänzte. Er musste durch die Polizei vorgeführt werden.

Einbruch bei krankem Rentner

Tatort der vier Anklagen war jeweils Bad Harzburg. Die Geschädigten gehörten zur Familie seiner Ex-Frau. Der schwerste Vorwurf betraf einen Einbruchsdiebstahl in die Wohnung eines bettlägerigen Rentners, der mittlerweile verstorben ist. Der Angeklagte stahl zunächst einen Schlüsselbund aus dem Wagen des Rentners, der zur Tatzeit bei dessen Enkelin stand. Mithilfe dieses Schlüssels brach er in die Wohnung des alten Herrn ein. Das geschah nach Vermutung der Nachbarn sogar mehrmals. Er soll jeweils mehrere Stunden dort verbracht und sich mit Essen versorgt haben.

400 Euro gestohlen

Einmal rannte er nach Aussage einer Zeugin morgens die Pflegekraft über den Haufen, die den Kranken betreute. Auch bediente er sich am Portemonnaie des Rentners und stahl daraus 400 Euro, die nun der Einziehung unterliegen.

Seiner Ex-Schwiegermutter stattete er gleich mehrere ungebetene Besuche ab. Jeweils bettelte er um Geld und Essen. Einmal versuchte er den Rollladen der Terrassentür mit einem Holzstab hochzuschieben, wurde aber von der Polizei von seinem Vorhaben abgebracht.

„Er hätte etwas gestohlen, wäre er reingekommen“, erklärte der Staatsanwalt überzeugt. „Meine Schwiegermutter war krank. Ich wollte nur nach ihr sehen“, sagte dagegen der Angeklagte, nachdem er bereits alle Taten eingestanden hatte. Ihm sei es nur um Versorgung gegangen. Er habe die Diskussion mit seiner Schwiegermutter drinnen weiterführen wollen, so sein Verteidiger. Somit habe nach Mielkes Ansicht nur eine Sachbeschädigung und kein Einbruchsversuch vorgelegen. Die Schöffenkammer folgte dieser Argumentation nicht. „Der Angeklagte wollte einsteigen“, erklärte die Vorsitzende mit Hinweis auf die Vorstrafen des 45-Jährigen, die bereits Eigentumsdelikte enthielten und es blieb bei versuchtem Einbruch.

Handy gestohlen

Ein weiterer Diebstahl ereignete sich in einem Zugabteil auf dem Bad Harzburger Bahnhof. Der 45-Jährige schnappte einer jungen Frau das Mobiltelefon aus den Händen und flitzte hinaus. Die Geschädigte setzte nach ihrem anfänglichen Schock zur Verfolgung an, erwischte den dreisten Täter aber nicht mehr. Der hatte sich aber in der Zwischenzeit eines Besseren besonnen und einem verdutzten Touristen das Gerät in die Hand gedrückt, bevor er seine Flucht über die Gleise fortsetzte. Die junge Frau bekam so ihr Handy zurück. Identifiziert wurde er, weil die Geschädigte ihn später in der Stadt sah.

Gerade frisch aus dem Knast

Die juristische Einordnung reichte hier von gewerbsmäßigem Diebstahl, wie es Staatsanwalt Fürstenau sah, über einfachem Diebstahl durch die Schöffenkammer bis hin zu strafbefreiendem Rücktritt von der Tat durch Verteidiger Mielke. Der Angeklagte selbst bezeichnete den Handy-Klau als Kurzschlussreaktion. Seine Aussagen waren durchweg sehr sprunghaft. Mal gab er lapidar alles zu, dann wollte er plötzlich nichts mehr sagen. Im nächsten Moment wiederum hielt er wortreiche Vorträge über das Unrecht, welches ihm widerfahren sei. Die Einbrüche seien aus der Not heraus entstanden. Er sei damals gerade aus der Haft entlassen worden und habe kein Geld gehabt.

Nach den hier angeklagten Taten, diese ereigneten sich im Vorjahr, saß er abermals eine halbjährige Haftstrafe ab, die im Juni endete. Immer wenn seine gesetzliche Betreuung auslief, geriet die Organisation seines Lebens offenkundig durcheinander. Er kam mit seinem Geld nicht mehr aus und ignorierte offenbar seine Post. So erklärt sich auch sein Versäumnis, pünktlich zu seiner Verhandlung zu erscheinen. Er hatte die Ladung nicht gesehen.

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