Tod ohne Angehörige – Wer trägt die Bestattungskosten?
Eine Beisetzung ohne Freunde und Angehörige. Wer trägt dann die Kosten? Foto: Leifeld
Stirbt ein Mensch ohne gradlinige Angehörige, muss die Gemeinde des Sterbeortes die Kosten tragen. Was sagt das Gesetz? Gibt es Ausnahmen?
Nordharz. Der Tod ist das Einzige, das am Ende eines Lebens jedem Menschen sicher ist. Aber wie sieht es dort aus? Wird die Gesellschaft egoistischer und einsamer? Sterben immer mehr Menschen allein und ohne Angehörige? Dann wären die Städte und Kommunen des Sterbeortes mit einer ordnungsbehördlichen Bestattung für die Beisetzung des Verstorbenen verantwortlich. Gemeint sind Todesfälle, bei denen es keine Angehörige gibt oder sie nicht rechtzeitig ermittelt werden können.
Dann kommt auf die Verwaltug eine Aufgabe zu, der sich beispielsweise die Stadt Salzgitter verpflichtet fühlt, wenn sie nicht nur die Bestattungen übernimmt, sondern auch zentrale Gedenkfeiern ausrichtet. Vierteljährlich finden solche Trauerfeien statt. „Der Stadt Salzgitter ist es wichtig, dass diese Menschen, die in der Stadt verstorben sind und deren Beerdigung nicht von Angehörigen oder Freunden begleitet werden konnte, trotzdem ein würdiges Andenken erhalten und nicht vergessen sind“, erklärt Christine Flechtner, Pressesprecherin der Stadt Salzgitter, auf Nachfrage der Goslarschen Zeitung. Da die ordnungsbehördlichen Bestattungen ohne eine jeweilige Trauerfeier durchgeführt werden, erfolgen vier Mal im Jahr Gedenkfeiern.
Blumen auf den Gräbern zeigen über den Tod hinaus die Erinnerung an einen geliebten Menschen. Foto: Leifeld (Archiv)
So soll verhindert werden, dass ein Mensch, der sein Leben oder ein Teil davon in Salzgitter verbracht und diese Stadt als seine Heimat verstanden hat, vergessen wird, betont die Pressesprecherin. Es erfolgt auch eine entsprechende Inschrift auf dem Friedhof, mit Namen sowie den Geburts- und Sterbedaten. Die Gedenkfeiern werden von der evangelischen und katholischen Kirche, der Hospiz-Initiative sowie der Krankenhausseelsorge des Klinikums organisiert und gestaltet. Darüber hinaus werden die eigentlichen Beisetzungen durch die Hospiz-Initiative begleitet. Die Namen werden auch in den Lokalzeitungen und den Medien bekannt gemacht, um auch Nachbarn, Freunden und Bekannten, die bei der Bestattung nicht anwesend waren, eine Möglichkeit zu geben, der Toten zu gedenken.
„Denn viele erfahren oft erst aufgrund dieser Anzeigen, dass ein ihnen nahestehender Mensch gestorben ist“, weiß Flechner. Wurden an jenem Termin im Januar 20 Verstorbener gedacht, gab es 2025 insgesamt 76 ordnungsbehördliche Bestattungen im Stadtgebiet. Deutliche Veränderungen seinen gegenüber den Vorjahren nicht feststellbar.
Tote ohne Angehörige
76 Tote ohne Angehörige? Nun ist Salzgitter auch eine große Stadt mit einer vorgegebenen Anonymität. Aber wie sieht es im ländlich geprägten Nordharz aus? Gehen auch dort Tod und Einsamkeit Hand in Hand? Die Goslarsche Zeitung hörte sich um:
In der Gemeinde Liebenburg gibt es jährlich zwischen fünf und sieben ordnungsbehördliche Bestattungen, für die die Gemeinde aufkommen muss, erklärt Sachbearbeiterin Gabi Behring. 2025 gab es drei Fälle, 2024 waren es sieben. Auch 2026 habe es schon eine solche Bestattung gegeben. Eine Ursache sei die Klinik Dr. Fontheim und eine, in 2001 erfolgte Gesetzesänderung. Viele Klinikbewohner leben schon sehr lange dort und haben Betreuer. Das geänderte Gesetz besagt, dass die Betreuung mit dem Tod endet. „Das ist dann unser Fall“, bestätigt Behring. Dass Menschen ohne Angehörige und vereinsamt in ihren Wohnungen sterben, sei in Liebenburg gewöhnlich nicht der Fall.

Friedhöfe sind auch Kulturorte. Foto: Leifeld
Im ländliche Raum kenne man sich, viele Familien seien vernetzt und auch die Reihenfolge der bestattungspflichtigen Angehörigen sei im Paragraf 8 des Bestattungsgesetzes geregelt: Gradlinige Verwandte, also Großeltern, Eltern und Kinder müssen für die Bestattung des Verstorbenen aufkommen, aber auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und die Geschwister des Toten. Auch wichtig: Für bestattungspflichtige Angehörige, die die anfallenden Kosten für eine Beerdigung nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss beim Landkreis Goslar zu beantragen. „Ach so – die Ausschlagung des Erbes entbindet nicht von der Pflicht, die Bestattung zu bezahlen“, fügt Behring Wichtiges an.
Ortsrat Ostharingen
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Auch Sachbearbeiterin Jennifer Naue sieht für die Gemeinde Schladen-Werla derzeit noch keine zunehmende Belastung durch ordnungsbehördliche Bestattungen. Die Anzahl benennt sie mit fünf solcher Bestattungen im Jahr. „Wie sich das für die Zukunft entwickelt, weiß man natürlich nicht“, betont sie.
Erstattung durch Nachlass?
Auch in der Gemeinde Schladen-Werla gäbe es ein Senioren- und Pflegeheim, wo durchaus auch Menschen ohne Angehörige leben.
Es sei aber nicht generell so, dass die Gemeinde auf den Kosten einer auferlegten ordnungsbehördlichen Bestattung sitzen bleibt. Sollte es einen Nachlass geben, können die ausgelegten Kosten mit ihm erstattet werden. „Wir hatten auch schon Fällen, dass ein Verstorbener zwar keine direkten Angehörigen hatte, sich dann aber ein Neffe oder gute Freude bereiterklärten, die Kosten für die Bestattung und Trauerfeier zu übernehmen.“ Einen Fall wie unlängst in Salzgitter, bei dem der Name eines einsam verstorbenen Menschen nicht ermittelt werden konnte, gab es in der Gemeinde Schladen-Werla noch nicht, so Jennifer Naue.
Bestattet in fremder Erde
Upener Ortsrat spricht sich für Gedenktafel aus
Auch im Gebiet der Stadt Langelsheim zeigt sich die Anzahl der Amtsbestattungen überschaubar. „2022 waren es zwei, 2023 vier, dann sechs und 2005 wieder drei“, fasst Ordnungsamtsleiter Matthias Fiebig die aktuellen Zahlen zusammen. Es handelt sich um jene Bestattungskosten, die die Stadt Langelsheim letztlich auch getragen hat. Anfragen gäbe es deutlich mehr, manchmal zehn im Jahr. „Aber oft finden sich im nachhinein noch Angehörige oder ein Nachlass, aus dem die Kosten gedeckt werden können“, erinnert Fiebig. Es sei nicht immer so, dass die Stadt alles bezahlen muss. Bei den Kosten für eine Amtsbestattung handelt es sich immer um eine schlichte aber würdevolle Bestattung des Toten. Tendenziell seien die Anzahl der ordnungsbehördlichen Bestattungen im Stadtgebiet aber steigend, so Fiebig.
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