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Unstimmigkeiten in Goslarer Kitas

GZ Plus IconMüssen die Kindertagesstätten an Brückentagen geschlossen bleiben?

Spontan geänderte Öffnungszeiten führen zu Konflikten in der Dörntener Kita „Wirbelwind“.

Spontan geänderte Öffnungszeiten führen zu Konflikten in der Dörntener Kita „Wirbelwind“. Foto: Gereke

Nach dem Unmut über spontan verkürzte Öffnungszeiten und fehlende Betreuung an Brückentagen in einer Kita in Dörnten hat sich die GZ mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandergesetzt. Was gibt das Kita-Gesetz also vor?

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Von Hanna Schlimme
Freitag, 13.06.2025, 19:45 Uhr

Nordharz. Unstimmigkeiten über spontan geänderte Öffnungszeiten, zu viele feste Schließtage und eine fehlende Betreuung an Brückentagen führten zuletzt zu Unmut und Ärger in der Kita „Wirbelwind“ in Dörnten. 29 feste Schließtage gibt es in Dörnten und auch in allen anderen Einrichtungen des Kita-Verbandes Goslar. Wie setzten sich diese zusammen, wie läuft es in städtischen Einrichtungen, und welchen Einfluss hat das neue Kita-Gesetz?

Die Kita-Satzung gibt eine ganzjährige vierwöchige Unterbrechung vor, erklärt Matthias Fiebig von der Stadt Langelsheim. Dies ergebe drei Wochen Ferien im Sommer und bis zu fünf weitere Tage über Weihnachten und Neujahr, je nach Lage der Feiertage.

Keine gesetzliche Regelung für Schließtage

Weiterhin verpflichte das Kita-Gesetz – laut Paragraf 13, Absatz 2 – jeden Mitarbeiter, an drei Tagen im Jahr Fortbildungen zu besuchen. Betrifft das alle Mitarbeiter gleichzeitig, könne dies zu weiteren Schließtagen führen, sagt Fiebig. Dazu könnten noch Sonderveranstaltungen wie Betriebsausflüge kommen, die dann ebenfalls zu tageweisen Schließungen führen. Zählt man alles zusammen, kommt es also auch in den Langelsheimer Einrichtungen zu mehr als vier geschlossenen Wochen. „Die Termine dafür werden den Eltern bei uns, soweit sie bekannt sind, bereits Anfang des Jahres mitgeteilt“, schildert Fiebig. Das habe bisher noch nie zu Problemen, wie beispielsweise aktuell in Dörnten, geführt.

Wie viele Schließtage es maximal im Jahr geben darf, gibt das Kita-Gesetz allerdings nicht vor. In Einrichtungen des Kita-Verbandes Goslar, zu der auch die Kita „Wirbelwind“ gehört, werden Ferien, Fortbildungen und Betriebsausflüge von Anfang an einberechnet. Für die Einrichtungen ergibt dies 29 feste Schließtage im Jahr, also fast sechs Wochen. Ähnlich wie in Langelsheim setzen sich diese aus 18 Tagen Ferien, drei Fortbildungstagen, einem Tag für einen Betriebsausflug und bis zu sieben weiteren Tagen für beispielsweise Brückentage oder ähnlichem zusammen, erläutert der pädagogische Geschäftsführer Florian Bergmann.

Flexible Angebote an Brückentagen

Gerade das Betreuungsangebot an Brückentagen sorgte in der Kita „Wirbelwind“ für Unstimmigkeiten. Vorgaben im Kita-Gesetz gibt es für die Betreuung an Brückentagen nicht. In den sechs Langelsheimer Einrichtungen gibt es allerdings eine einfache Lösung: „Wir fragen vorher ab, wie viele Kinder an einem Brückentag betreut werden müssen, und stimmen darauf das Personal ab“, erklärt Fiebig. Seien keine Kinder angemeldet, könne die Kita geschlossen bleiben, seien alle da, laufe der Betrieb normal. Zudem sei alles dazwischen möglich, dann werde das Personal dementsprechend an den Bedarf angepasst.

„Bei den Schließungen handelt es sich um Erfahrungswerte“, bestätigt auch Bergmann. Demnach seien an Brückentagen oft wenige Kinder in den Einrichtungen. Als Einrichtung, die aus Steuergeldern finanziert werde, trage der Verband eine hohe finanzielle Verantwortung, so Bergmann. Nach dem neuen Kita-Gesetz müssten bereits fünf Kinder mit zwei Fachkräften betreut werden. So wie in Langelsheim arbeite deshalb auch der Goslarer Kita-Verband mit Vorabfragen, um den Personaleinsatz und die Betreuungszeit zu bemessen und Ressourcen richtig einzusetzen.

Verweis auf das Arbeitsgesetz

Die Pausenzeiten, die wie berichtet in der Kita „Wirbelwind“ zu spontanen Kürzungen der Betreuungszeiten führten, sind im Arbeitszeitgesetz geregelt und seien für Beschäftigte in allen Bereichen gleich, erläutert Fiebig. Nach mehr als sechs Stunden sei demnach eine Pause von 30 Minuten und nach neun Stunden eine Pause von 45 Minuten vorgesehen. Auch Bergmann verweist hier auf die Vorgaben aus dem Arbeitsrecht. In ganz ungünstigen Zufällen könne es dann eben zu Vorfällen wie zuletzt in der Dörntener Einrichtung kommen. Aufgrund des hohen Krankenstandes konnte die vorgeschriebene Pausenregelung nach sechs Stunden hier nicht mehr eingehalten werden und die Betreuungszeit wurde dementsprechend auf sechs Stunden verkürzt. „Normalerweise sind Krankheitsfälle durch Vertretungs- und Springerkräfte auffangbar, irgendwann ist man dann aber an der Unterkante angekommen“, sagt Fiebig.

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