Haustier im eigenen Garten begraben: Was ist erlaubt?
Für viele Tierhalter ist die Beisetzung des tierischen Freundes im heimischen Garten ein großer Wunsch. Foto: Leifeld
Viele möchten ihren Hund oder ihre Katze nach dem Tod im heimischen Garten beerdigen. Was müssen Tierhalter dabei beachten?
Die Beerdigung eines geliebten Haustieres ist für viele Tierhalter eine Herzensangelegenheit: Als der gute alte Jack im hohen Hundealter starb, war es für Frauchen keine Frage, dass der stets freundliche Mischling die ewige Ruhe im heimischen Garten finden wird. Dort wird sein Grab noch heute gepflegt. Katze Lucky wurde unter dem alten Flieder bestattet, wo sie über so viele Jahre frühmorgens, nach ihren ausgedehnten nächtlichen Streifzügen, immer auf Einlass in „ihr Haus“ gewartet hatte. Auch das so lebenslustige Kaninchen namens Tom, das seinen Auslauf im Garten so sehr geliebt hatte, bekam einen Platz unter der Hortensie.
Jede Bestattung birgt Erinnerungen an einen tierischen Freund und oft langjährigen Wegbegleiter. Bei langjähriger Tierliebe kann die Wiese hinterm Haus schnell zu einem kleinen Tierfriedhof werden. Viele Tierfreunde sehen die Bestattung im heimischen Garten als richtige Entscheidung. Aber was ist erlaubt? Oder anders: Gibt es möglicherweise Gründe für ein Bestattungsverbot von Haustieren im heimischen Garten?
Tierfriedhof hinterm Haus
Die GZ hakte nach und trägt die Fakten zusammen: Im Fall einzelner Körper von Heimtieren ist die Tierbestattung im Garten erlaubt, soweit es sich um ein dem Tierhalter gehörendes Gelände handelt. Mieter benötigen immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von zwei Metern sollte eingehalten werden. Das Tier sollte in ein biologisch abbaubares Material gewickelt werden, beispielsweise in seine Lieblingsbaumwolldecke, bevor es bestattet wird. Auch muss die Tiefe des Grabes ausreichend sein: Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind. Damit soll auch verhindert werden, dass andere Tiere den Kadaver ausgraben.

Die Gestaltung der Tiergräber bietet auch Platz für Ideen. Foto: Leifeld
Gestattet sind Gräber für Klein- und Heimtiere wie Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Katzen und Co. sowie Hunde in allen Rassen und Größen. Diese Tierbestattungen im eigenen Garten müssen beim Landkreis oder in der Heimatgemeinde nicht angezeigt werden. Sie sind nicht meldepflichtig.
Bestattung ist untersagt
Doch Obacht: Liegt das Grundstück in einem Natur- oder Wasserschutzgebiet, ist die Bestattung von Haustierkadavern dort verboten. Ebenso wenig dürfen die Kadaver in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen vergraben werden. Sollte das Tier an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben sein, ist eine Bestattung im heimischen Garten ebenfalls untersagt. Auch gibt es weitere Ausnahmen: Ziegen, Schafe, Pferde oder andere Nutztiere dürfen ebenso wenig im heimischen Garten bestattet werden. Sollte der Tierhalter in diesen Fällen nicht wissen, wohin mit seinem toten Freund, ist das Ordnungsamt der Wohnortgemeinde der richtige und auskunftgebende Ansprechpartner.

Die tierische Grabstätte wird oft über viel Jahre gepflegt und immer neu gestaltet. Foto: Leifeld
Für Tierbesitzer ohne Grundstück bieten sich auch andere, kommerzielle Wege, seinen tierischen Freund würdevoll, dann aber kostenpflichtig, einen Ort der letzten Ruhe zu gewähren: So gibt es seit einigen Jahren offizielle Tierfriedhöfe, unter anderem nahe Seesen (Volkersheim), in Salzgitter und in Bad Harzburg.
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