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Brutaler Angriff

GZ Plus IconHammerattacke nach Goslarer Discobesuch: Prozess in Braunschweig

Schild mit rotem Wappen und weißem springendem Pferd neben der Aufschrift 'Landgericht Braunschweig' an einer Steinwand

Prozess am Landgericht: Ein 43-Jähriger ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Er soll in Goslar mehrfach mit einem Latthammer auf sein Opfer eingeschlagen haben. Foto: Michael Matthey/dpa-Pool/dpa

Am Landgericht beginnt der Prozess um einen Hammerangriff nach einem Discobesuch. Ein 43-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes und schweren Raubs verantworten.

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Von Hendrik Roß
Dienstag, 10.02.2026, 04:00 Uhr

Braunschweig/Goslar. Nach einem brutalen Hammer-Angriff startet am Braunschweiger Landgericht am Dienstag, 10. Februar, der Prozess gegen einen 43-Jährigen. Ihm wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.

Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft und soll am 5. April 2025 zusammen mit einem unbekannten Mittäter einen anderen Mann nach dem Besuch einer Diskothek überfallen und ihm mehrfach mit einem Latthammer gegen den Kopf geschlagen haben.

Ziel des Angriffs sei es nach Angaben der Staatsanwaltschaft gewesen, dem Opfer seine Wertsachen abzunehmen.

Von hinten mit Hammer attackiert

Die Täter sollen ihm gefolgt sein, als das Opfer die Disco verlassen hat. Der Angeklagte habe ihm dann von hinten „und mit großer Kraft“ den Hammer auf den Kopf geschlagen.

Der Mann sei zu Boden gegangen und habe sein Mobiltelefon fallen lassen. Beide Täter hätten weiter auf das Opfer eingeschlagen und -getreten. Auch der Latthammer soll mindestens zwei weitere Male zum Einsatz gekommen sein.

Auch ein Messer kommt zum Einsatz

Außerdem soll der Angeklagte dem Opfer mit einem Messer eine 20 Zentimeter lange Schnittwunde zugefügt haben.

Schließlich seien Anwohner durch den Lärm auf das Geschehen aufmerksam geworden. Der Angeklagte und sein Mittäter hätten jedoch unbeeindruckt davon ihre Tat fortgesetzt. Der 43-Jährige soll sich über den Kopf des Opfers gebeugt und ihm mehrere wuchtige Faustschläge gegen den Kopf verpasst haben. Dabei habe er nach Geld gefragt. Der Mittäter habe gegen den Oberkörper des Opfers getreten, das erneut das Bewusstsein verloren habe.

Der Mittäter habe schließlich das Mobiltelefon im Wert von 600 Euro aufgehoben, der Angeklagte habe 450 Euro aus der Geldbörse des Opfers entnommen.

Versuchter Mord oder Totschlag

Verhandelt wird in Braunschweig über den Vorwurf des versuchten Mordes oder Totschlags, versuchten schweren Raubs sowie gefährlicher Körperverletzung. Die zuständige Kammer hat bereits darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes beziehungsweise Totschlags in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub beziehungsweise vollendeter Körperverletzung in Betracht kommen könnte. Drei Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil wird am 17. Februar erwartet.

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