Grundsteuer in Braunlage: Ausschuss für Hebesatz von 315 Prozent
Die Grundstückseigentümer in Braunlage müssen vom 1. Januar an die Grundsteuer nach einem anderen Hebesatz zahlen. Dies hat entweder leichte Steuererhöhungen oder -senkungen zur Folge. Foto: Eggers
1,9 Millionen Euro im Jahr hat die Stadt bislang mit der Grundsteuer eingenommen. Damit das so bleibt, müsste der Hebesatz bei 311 Prozent liegen. Mit einer Aufrundung auf 315 Prozent bleibt der Fachausschuss leicht unter der Verwaltungsempfehlung.
Braunlage. Die Planung bei der Höhe der Grundsteuer vom 1. Januar an geht für die Stadt Braunlage so ein bisschen ins Blaue. Noch hat die Verwaltung nicht alle Daten, um die künftigen Einnahmen aus der Grundsteuer B berechnen zu können, wie Kämmerer Enrico Gessing in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Finanzen mitteilte. Das Gremium bereitet den Ratsbeschluss vor und empfiehlt einen Hebesatz von 580 von Hundert bei der Grundsteuer A und 315 von Hundert bei der Grundsteuer B.
Derzeit beträgt der Hebesatz bei beiden Steuerarten jeweils 450 von Hundert. 1,9 Millionen Euro insgesamt nimmt die Stadt Braunlage damit durchschnittlich im Jahr ein. Diesen Betrag will sie auch weiterhin von den Grundstückseigentümern bekommen. „Wir haben uns ja darauf geeinigt, die Änderung aufkommensneutral umzusetzen“, sagte Bürgermeister Wolfgang Langer.
Luft nach oben
Die neue Art der Berechnung solle nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuer B verwendet werden. Der Bürgermeister machte aber klar, dass es durchaus Grundstückseigentümer gebe, die im neuen Jahr mehr zahlen. Andere hätten deswegen aber auch einen geringeren Steuerbetrag.
Allerdings seien nicht alle Braunlager Grundstückeigentümer einverstanden mit der neuen Art der Berechnung. Einige Bürger hätten beim Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim Widerspruch gegen ihre individuell ermittelte Höhe des Grundsteuermessbetrags erhoben. Deswegen sei derzeit nicht klar, wie hoch tatsächlich die Einnahmen bei dem von der Verwaltung ermittelten Hebesatz von 311 von Hundert sind. Um ein wenig Luft nach oben zu haben, schlug die Verwaltung deshalb Rat und Fachausschuss vor, einen Hebesatz von 320 von Hundert zu nehmen.
„Das ist zuviel“, betonte Karl-Herbert Düker (CDU). Er meinte, 315 von Hundert würden reichen. Eine Höhe, mit der die Kommunalpolitiker leben konnten, jedenfalls empfehlen sie dem Rat, die 315 von Hundert zu beschließen.
Seit 2018 verfassungswidrig
Die Grundsteuer A kann dabei aus Sicht der Mehrheit des Fachausschusses vernachlässigt werden. Sie wird für unbebaute Wald- und Wiesenflächen gezahlt. Mit der Grundsteuer A nimmt die Stadt Braunlage insgesamt nicht einmal 1000 Euro im Monat ein. Dennoch wollte Hans-Dieter Lambertz, der Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste, über diese Abgabe diskutieren, deren Hebesatz von derzeit 450 von Hundert auf 580 von Hundert erhöht werden soll. Nach dem Berechnungen der Verwaltung würden die Einnahmen aber dann von derzeit 11.800 Euro auf 10.800 Euro sinken.
Die Änderungen insgesamt sind notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das System der grundsteuerlichen Bewertung bereits 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Unter anderem soll es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandeln und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoßen.
Die bisherige Berechnung basierte auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten, den sogenannten Einheitswerten, wie das Bundesfinanzministerium in einer Pressemitteilung schreibt. Die Grundstücke werden dabei nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt.
Die Höhe der Grundsteuer wird über den sogenannten Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz einer Kommune berechnet. Den Grundsteuermessbetrag legt das jeweilige Finanzamt fest, im Fall der Stadt Braunlage ist es das Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim. Die Finanzbehörde berechnet diesen Messbetrag unter anderem über die Größe des Grundstücks und der Wohnfläche. Dabei werden auch sogenannte Äquivalenzbeträge zugrunde gelegt. Bei einem Einfamilienhaus in Braunlage mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern und einem Grundstück von 700 Quadratmetern beispielsweise ergibt das einen neuen Grundsteuermessbetrag von 96 Euro. Multipliziert mit dem avisierten Hebesatz von 315 von Hundert kommt der Eigentümer auch eine Grundsteuer von 302,40 Euro im Jahr. Bislang – also vor der Grundsteuerreform – hat dieser Grundstückseigentümer der Kernstadt 373,92 Euro gezahlt.
Zum Vergleich, diesen Hebesatz von Hundert erheben Braunlages Nachbarkommunen bei der Grundsteuer B (oder wollen ihn erheben, teilweise müssen die Räte ihn noch beschließen): Ellrich (411), Walkenried (250), Bad Sachsa (360), Bad Lauterberg (320), Clausthal-Zellerfeld (437), Bad Harzburg (440), Wernigerode (400) und Oberharz am Brocken (400).