Grundsteuer: Braunlage ermittelt kostenneutralen Hebesatz
Die Grundstücke in der Stadt Braunlage sind neu bewertet worden und dadurch ergibt sich eine andere Berechnung für die Grundsteuer. Foto: Eggers
Die Stadtverwaltung hat ermittelt, wie hoch künftig der Hebesatz für die Grundsteuer B sein müsste, damit die Kommune weiter die üblichen Einnahmen von 1,9 Millionen Euro aus dieser Abgabe einnehmen könnte. Die Zahl hat sie jetzt bekanntgegeben.
Braunlage. Das Ergebnis steht fest. 322 von Hundert müsste der Hebesatz betragen, wenn die Stadt Braunlage weiter jährlich rund 1,9 Millionen Euro mit der Grundsteuer B einnehmen will. Das haben jetzt Bürgermeister Wolfgang Langer und Kämmerer Enrico Gessing mitgeteilt. Über die tatsächliche Höhe des Hebesatzes entscheidet der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember.
„Wir als Stadtverwaltung werden diesmal keinen Vorschlag für die Höhe des Hebesatzes machen“, kündigt Langer an. Er teile lediglich schon in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal und Finanzen am Dienstag, 3. Dezember, um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses den Kommunalpolitikern den ermittelten Hebesatz mit. Danach erarbeite das Gremium eine Beschlussempfehlung.
Bislang 450 von Hundert
Die Änderungen sind notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das System der grundsteuerlichen Bewertung bereits 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Unter anderem soll es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandeln und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoßen.
Die bisherige Berechnung basierte auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten, den sogenannten Einheitswerten, wie das Bundesfinanzministerium in einer Pressemitteilung schreibt. Die Grundstücke werden dabei nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt.
Wenn die Stadt Braunlage den bisherigen Hebesatz von 450 von Hundert behalten würde, wäre das eine kräftige Steuererhöhung für die Einwohner. Dagegen hatte sich bereits vor einigen Jahren der ehemalige stellvertretende Bürgermeister Manfred Gille ausgesprochen und entsprechende Änderungen gefordert, und auch CDU-Fraktionsvorsitzender Albert Baumann wandte sich in der Ratssitzung Ende Oktober gegen die Beibehaltung des jetzigen Hebesatzes.
Ungerecht behandelt
Laut Langer seien sich die Politik und die Verwaltung da einig. In Braunlage solle die Umstellung auf das neue System nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuer B verwendet werden. Der Bürgermeister machte aber klar, dass es durchaus Grundstückseigentümer gebe, die im neuen Jahr mehr zahlen. Andere hätten deswegen aber auch einen geringeren Steuerbetrag.
„Deswegen hat ja das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für ungültig erklärt“, ergänzt Gessing. Bislang seien aus Sicht der Karlsruher Richter die Bürger ungerecht behandelt worden, die zu viel Grundsteuer gezahlt haben und die, die zu wenig von dieser Abgabe abgeführt hätten.
Der Ausschuss für Personal und Finanzen will diesen Hebesatz in seiner Sitzung am Dienstag, 3. Dezember, um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses vorberaten.