Einbruch in Schlewecke: 60-Jähriger kommt für Geständnis aus Italien
Wie hier zu sehen, ist auch der 60-Jährige durch ein Fenster in die Wohnung eingestiegen. Foto: (Symbolbild) dpa/Rumpenhorst
Überführt durch DNA-Vergleich: Acht Jahre nach einem Einbruchdiebstahl in Schlewecke reist ein 60-jähriger Angeklagter für sein Geständnis aus Italien an. Wie fällt das Urteil aus?
Bad Harzburg/Goslar. Ein 60-jähriger gebürtiger Montenegriner wurde jetzt für einen Wohnungseinbruchdiebstahl in Bad Harzburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Tat allerdings liegt schon acht Jahre zurück. In dieses Strafmaß einbezogen wurde ein weiterer Einbruch, der bereits im November vergangenen Jahres vom Amtsgericht in Herford abgeurteilt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Durch diese beiden Taten kam es zu einem Beutewert und Sachschaden in Höhe von rund 22.000 Euro, die der Einziehung unterliegen.
Es war kein alltäglicher Fall, den das Schöffengericht in Goslar unter Vorsitz von Richter Dr. Schmidt zu beurteilen hatte. Dass der herzkranke Angeklagte eigens für diese Verhandlung aus seinem Wohnort in Italien anreiste, um ein Geständnis abzulegen, passiert sicher nicht oft. Er gab an, damals in einer schwierigen Lebensphase gewesen zu sein. Seine langjährige Beziehung sei seinerzeit in die Brüche gegangen. Nach einem Besuch bei seiner Tochter sei er mittellos in Deutschland gestrandet. Ein Bekannter habe ihn zu den Einbrüchen überredet. Das sei ein Fehler gewesen, den er sehr bedaure. Nun wolle er reinen Tisch machen.
Ein Schöffengericht des Amtsgerichts Goslar verurteilt den Angeklagten. Foto: Klengel
Einstieg durch das Fenster
Der Einbruch in das Haus eines Rentnerpaares aus Schlewecke liegt bereits fast acht Jahre zurück. An diesem und dem anderen Tatort in Nordrhein Westfalen hatten Ermittler DNA gesichert – und das, obwohl die Täter in Herford Toilettenreiniger in der Wohnung verteilt hatten, um biologische Spuren zu vernichten. Die DNA wurde europaweit verglichen und führte schließlich zu dem Angeklagten.
Bei beiden Einbrüchen wurde ein Fenster aufgehebelt, um ins Haus zu gelangen. In Herford wurden Gegenstände im Wert von fast 5000 Euro gestohlen. In Bad Harzburg erbeutete der 60-Jährige eine wertvolle Sammlung von Goldmünzen, Bargeld und Schmuck im Wert von 16.900 Euro.
Angeklagter entschuldigt sich
„Es war kein schönes Gefühl, zu wissen, dass da ein Fremder in unserem Haus war“, berichtete der 74-jährige Geschädigte, der zur Tatzeit im Urlaub gewesen war. Seine Frau habe unter dieser Vorstellung sehr gelitten, sagte er. Ein Bekannter, der das Haus hütete, bemerkte den Einbruch. Der Zeuge berichtete, nach dem Vorfall habe er mithilfe eines Beraters der Kripo die Sicherheitsvorkehrungen in seinem Haus verstärkt. Nach der Zeugenaussage des Geschädigten erhob sich der Angeklagte und entschuldigte sich bei ihm.
Widersprüchliche Aussagen
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Mittlerweile lebt der 60-Jährige wieder mit seiner Partnerin zusammen, mit der er sieben Kinder hat. Die Frau begleitete ihn zu dieser Verhandlung in den Harz. Beide leben bei ihren Kindern in Italien. Seit dem Einbruch in Bad Harzburg hat sich der 60-Jährige nichts mehr zuschulden kommen lassen. Das Gericht gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte noch einmal straffällig werde, erklärte Richter Dr. Schmidt in der Urteilsbegründung.
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