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Gegen Ausbau

GZ Plus IconIm Liebenburger Gemeinde-Osten formiert sich neuer Windkraft-Protest

Windräder drehen sich vorm Harz als Kulisse.

Der Windpark auf der Haar, im Vordergrund liegt im Morgenlicht die Ortschaft Upen: Ein Entwurf des Regionalverbands Großraum Braunschweig sieht vor, dass es im Osten der Gemeinde einen weiteren Windpark geben soll. Foto: Gereke

Gegen die Pläne, im Dreieck Liebenburg, Neuenkirchen und Döhren einen Windpark zu errichten, formiert sich Widerstand. Was eine neu gegründete Bürgerinitiative fordert.

Von Andreas Gereke Montag, 09.02.2026, 04:00 Uhr

Liebenburg. In den vergangenen Monaten war es weitestgehend ruhig, was die Planungen des Regionalverbands Großraum Braunschweig angeht, weitere Flächen zur Windenergiegewinnung auszuweisen. Doch jetzt kommt wieder Bewegung in die Sache: Im Osten der Gemeinde formiert sich Widerstand gegen die Pläne, im Dreieck Liebenburg, Neuenkirchen und Döhren einen Windpark zu ermöglichen. Sichtbares Zeichen ist die Gründung einer Bürgerinitiative, die eine Petition zum Stopp der Planungen gestartet hat.

„Freier Horizont – Drei Dörfer, eine Zukunft“, so lautet der Name der Bürgerinitiative. Und unter der Überschrift „Kein Windpark für Liebenburg/Döhren/Neuenkirchen“ werben Bürger der drei Ortschaften im Netz auf change.org um Unterschriften, um eine Petition an den Rat der Gemeinde Liebenburg auf den Weg zu bringen. Der soll das gemeindliche Einvernehmen zu dem Projekt gemäß Baugesetzbuch verweigern, heißt es.

Bürger halten Plakate in die Kamera, mit denen sie ihre Ablehnung gegen einen Windpark bei Liebenburg/Döhren kund tun.

Vertreter der Bürgerinitiative „Freier Horizont – Drei Dörfer, eine Zukunft“ kündigen für die kommenden Wochen auch eine Unterschriftensammlung an den Haustüren der Ortschaften an. Foto: Gereke

Als Gründe für ihre Aufforderung führen sie vor allem die Argumente ins Feld, die bereits aus vielen anderen Auseinandersetzungen um geplante Windpark-Projekte bekannt sind: „Schutz unserer Heimat und der Gesundheit der Bevölkerung sowie den Erhalt der Artenvielfalt“. Demnach sei die Region bereits stark durch Windräder belastet. Sie würden das Landschaftsbild prägen, den Horizont dominieren und die umliegende Natur bereits stark verändern. „Weitere Anlagen würden Döhren, Liebenburg und Neuenkirchen endgültig verunstalten und einen Lebensraum zerstören, der über Generationen gewachsen ist“, heißt es. Sie sprechen von einer „unzumutbaren Beeinträchtigung der Naherholung und des Landschaftsbildes“, zu dem der Bau von Windkraftanlagen führen würde. Gesundheitliche Probleme aufgrund von Reizüberflutung wegen des Blinkens, Lärm und Abrieb befürchten sie – genauso wie den Wertverlust bei Immobilien.

Sorgen und Ängste auf dem Land nicht ignorieren

Aber sie führen auch neue Aspekte in die Diskussion ein und verweisen auf die Fontheim-Klinik. Deren Patienten seien besonders schutzbedürftig gegenüber Lärm, visuellen Reizen und dauerhafter Unruhe, heißt es. Ein weiterer Ausbau von Windkraftanlagen in unmittelbarer Umgebung würde die therapeutische Umgebung erheblich beeinträchtigen. Auch die Bundeswehr sei aus ihrer Sicht ein Argument. Die Luftwaffe würde im Vorharz regelmäßig Tiefflugmanöver abhalten.

Meinung der Initiatoren: „Unsere Gemeinde hat bereits einen erheblichen Beitrag zur Energiewende geleistet. Das vorgegebene Soll für Windkraft und Photovoltaik ist erfüllt. Weitere Anlagen würden eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Ja zur Energiewende – aber nicht rücksichtslos“, so die Forderung. Sorgen und Ängste der Landbevölkerung dürften nicht ignoriert werden.

Eine Person mit Handschuhen hält das Logo der Bürgerinitiative „Freier Horizont – Drei Dörfer, eine Zukunft“.

Die Bürgerinitiative „Freier Horizont – Drei Dörfer, eine Zukunft“ für den Raum Liebenburg, Döhren und Neuenkirchen präsentiert für ihre Aktivitäten ihr Logo. Foto: Gereke

Wer über die Plattform im Netz Kontakt mit den Initiatoren aufnimmt, landet bei Stefanie Dornieden. Als alleinige Sprecherin möchte sich die Döhrenerin allerdings nicht sehen – sie sieht den Protest von vielen getragen. Im Netz hätten bislang rund 700 Menschen die Petition unterzeichnet, etwa 80 Prozent seien aus der Gemeinde, erklärt sie. Bis Mitte März soll die Unterschriftensammlung noch laufen. „Wir wollen in den kommenden Wochen auch noch von Haus zu Haus gehen und Unterschriften sammeln“, kündigen die Döhrener Nadine und Dennis Wassermann an.

Warum kanalisiert sich ausgerechnet jetzt der Protest in einer Bürgerinitiative? Der Auslöser ist in der Nachbarkommune zu finden. „Wir dachten: Wir machen alle unsere Einwendungen gegen die Planungen beim Regionalverband – und der prüft. Aber dann preschte die Gemeinde Schladen-Werla vor und macht von der Gemeindeöffnungsklausel Gebrauch“, erzählt Stefanie Dornieden. In Schladen-Werla will man nämlich nicht den Prozess des Regionalverbands zur Ausweisung neuer Windenergievorranggebiete abwarten, sondern eigenständig die Flächen östlich von Hornburg als Vorranggebiet ausweisen. „Und wir haben Angst, dass es auch in Liebenburg in diese Richtung gehen könnte.“ Sorgen würde den Bürgern auch bereiten, dass es bereits konkrete Vorverträge von Grundstückseigentümern mit Windpark-Projektentwicklern gebe.

Welche Rechtskraft kann die Petition erlangen?

Ihr Ziel ist klar: Einen Windpark im Dörfer-Dreieck verhindern – und wenn das nicht geht, ihn zumindest so klein wie möglich halten. Bis dahin heißt es: Weiter Unterschriften sammeln und Informationen einholen. An Fakten zu kommen sei aber gar nicht so einfach. Stefanie Dornieden spricht von einer „Mauer des Schweigens“ bei zuständigen Stellen, auf denen die Döhrener und ihre Mitstreiter stoßen würden. „Dabei sind wir ganz normale Leute, die nichts Böses wollen.“

Aber: Welche Rechtskraft kann solch eine Petition überhaupt erlangen? „Gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden“, teilt der Landkreis Goslar als zuständige Kommunalaufsicht mit. „Nach hiesiger Meinung muss sich der Rat mit der Anregung oder Beschwerde aber nicht befassen. Je mehr Unterschriften jedoch gesammelt werden und je öffentlichkeitswirksamer die Kampagne ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich der Rat damit in irgendeiner Form befassen wird – aber eben nicht muss“, erklärt Goslars Kreissprecher Maximilian Strache.

Strache weiter: Das gemeindliche Einvernehmen des Baugesetzbuches komme zum Tragen, wenn es sich bei der Baugenehmigungsbehörde und der Gemeinde um zwei verschiedene Behörden handelt – „was hierbei der Fall wäre“, so Strache. Es diene der Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung. „Eine Versagung des Einvernehmens kann vorkommen. Ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde ersetzen. Rechtswidrig wäre das Einvernehmen verweigert, wenn zum Beispiel das Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht entgegensteht“, erläutert der Kreissprecher auf GZ-Nachfrage.

Eine Grafik zeigt blau markierte Flächen zwischen den Dörfern Liebenburg, Döhren und Neuenkirchen.

Die blauen Flächen markieren den Bereich, den in seinem ersten Entwurf der Regionalverband Großraum Braunschweig als mögliches Vorranggebiet zur Windenergiegewinnung identifiziert hat. Foto: GZ-Grafik

Strache merkt an, dass bisher die Ausweisung von Windenergiegebieten über das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) erfolgte, das vom Regionalverband aufgestellt werde. „Dagegen sollten und müssen sich die Bürger wenden, wenn sie Windenergie verhindern wollen. Sobald dieser Plan rechtskräftig ist, wäre die Verweigerung des Einvernehmens nach hiesiger Einschätzung rechtswidrig und würde ersetzt werden.“

Und was sagt der Regionalverband? „Eine solche Petition hat für unsere Planung keine rechtliche Relevanz. Sie ist als Aufruf an die die Kommune zu verstehen. Ein gemeindliches Einvernehmen kommt erst im Genehmigungsverfahren für den Bau einer Windenergieanlage zum Tragen“, antwortet Kristin Kunath, Pressesprecherin des Regionalverbands Großraum Braunschweig auf GZ-Nachfrage.

Mangelnde Akzeptanz ist kein Grund

Grundsätzlich könnten Gemeinden während einer öffentlichen Auslegung Stellungnahmen verfassen und einreichen – wie auch die Bevölkerung. Diese müssten jedoch neue sachliche Hinweise oder Einwände beinhalten, um für die weiterführende Planung Relevanz zu haben, so Kunath. Die erste Offenlegung der aktuellen Planung zur weiteren Ausweisung von Windvorranggebieten war im Frühjahr 2025, bei der rund 1600 Stellungnahmen eingegangen waren. Diese seien ausgewertet und die daraus folgenden Ergebnisse würden aktuell in einer Synopse zusammengefasst.

Kunath: „Die öffentliche Beteiligung dient dazu, zu schauen, ob noch wichtige Aspekte im Planungsentwurf unberücksichtigt geblieben sind. Je nach Einwendung kann sich die Planung möglicherweise an einigen Stellen verändern. Dabei kommt es darauf an, dass substanzielle, planerisch handhabbare Gründe vorliegen – mangelnde Akzeptanz beispielsweise zählt nicht dazu. Die in der Petition aufgeführten Inhalte sind nicht neu. Sie sind schon vorab gegebenenfalls bei sachlicher Relevanz entsprechend eingeflossen und geprüft.“ Der Regionalverband habe gemeinsam mit der Verbandspolitik besonderen Wert auf den Schutz von Siedlungen und damit der Menschen in der Region gelegt. „Daher wurde aus dem vorherigen Verfahren der Siedlungsabstand von 1000 Meter beibehalten. Vonseiten des Landes und des Bundes wäre auch ein näheres Heranrücken an die Siedlungen erlaubt gewesen“, verdeutlicht die Verbandssprecherin.

Eine Erläuterung liefert auf GZ-Nachfrage noch die Luftwaffe. „Grundsätzlich gilt: Tiefflug ist über Deutschland in einer Höhe bis auf 500 Fuß möglich, in den LFA, das steht für Low Flying Areas, können diese Höhen zeitlich limitiert unterschritten werden. Dabei gibt es allerdings Ausnahmen, wie zum Beispiel über Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, wo die Mindestflughöhe 2000 Fuß beträgt.“ 500 Fuß entsprechen etwas mehr als 150 Metern. Das nördliche Harzvorland gehört zu keinem LFA.

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