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Verhandlung vor dem Amtsgericht

GZ Plus IconReue nützt wenig: Harzburger Supermarktdieb muss ins Gefängnis

Der 37-Jährige muss sich vor dem Goslarer Amtsgericht verantworten.

Der 37-Jährige muss sich vor dem Goslarer Amtsgericht verantworten. Foto: Klengel

Ein 37-jähriger Bad Harzburger muss ins Gefängnis, weil er im Supermarkt geklaut hat. Das an sich wäre schon verwerflich, aber der Mann hat einiges mehr auf dem Kerbholz.

Von Corina Klengel Samstag, 28.03.2026, 14:00 Uhr

Bad Harzburg. Das Amtsgericht Goslar verurteilte einen 37-jährigen Bad Harzburger wegen mehrfachen Diebstahls mit Körperverletzung und wegen Widerstands gegen Polizeibeamte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Eine Bewährungschance gab Richterin Cabrita Deutschmann dem weidlich vorbestraften Angeklagten nicht. Er beging die Taten unter laufender Bewährung. Zwei zuvor ergangene Urteile seien nach Aussage der Staatsanwaltschaft einbeziehungsfähig, könnten also in ein neues Urteil reinfließen. Möglicherweise erhöht sich das Strafmaß also noch.

Die kriminelle Karriere des 37-Jährigen begann 2012 mit einer Eintragung wegen Drogenbesitzes. Seine Affinität zu Rauschmitteln begleitete alle 20 Vorstrafen und auch die vier aktuellen Vorwürfe. Gleich dreimal stahl er unter Drogeneinfluss Waren in Supermärkten in Bad Harzburg, meist Lebensmittel, Tabak oder Getränke. Der Beutewert war eher gering.

Erinnerungslücken

Auch ließ er seinen Rucksack mit den gestohlenen Waren zum Teil zurück, um flüchten zu können. Jedoch verletzte er bei drei von vier Taten Menschen. Zweimal wehrte er sich gegen die Festnahme und schlug auf die Angestellten der Geschäfte ein. Als Polizisten einen Haftbefehl durchsetzen wollten, wand er sich im Griff der Beamten und schlug wild mit einer Hand um sich, an der bereits eine Stahlhandfessel hing.

Am Verhandlungstag wurde der 37-Jährige aus der Haft vorgeführt. Er präsentierte sich drogenfrei und einsichtig. Der Angeklagte hatte Erinnerungslücken, gestand die Vorwürfe aber überwiegend ein und zeigte Reue. Letzteres vor allem, als ein Supermarktangestellter berichtete, wie erschrocken seine Kinder auf seine Blessuren reagiert hätten. „Papa, warum siehst du so aus?“, hätten die laut Zeugenaussage gerufen.

Angeklagter entschuldigt sich

Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Zeugen. Das tat er auch gegenüber einem Polizisten, dem er den Job schwer gemacht hatte. Allerdings schilderte der 37-Jährige die Festnahme in seiner Wohnung wesentlich dramatischer als die beteiligten Beamten. So sei die Wohnungstür aus den Angeln geflogen und hätte ihn unter sich begraben. Beide Polizisten verneinten das und gaben an, er selbst habe die Tür geöffnet. „Als er uns sah, wurde er panisch. Er kreischte und war sehr aufgeregt“, berichtete der Polizist. Sein Kollege sagte aus, dass man das impulsive Verhalten des Angeklagten schon kenne. Irgendwann habe er sich beruhigt, hieß es. Das Gestikulieren werteten beide Beamte nicht als Angriff, was dem Angeklagten zugutekam.

Nachsichtige Polizisten

Glück hatte der 37-Jährige nicht nur wegen der nachsichtigen Polizisten, auch die juristische Einordnung seiner turbulenten Supermarktbesuche fiel zu seinen Gunsten aus. „Sie sind haarscharf an einer Anklage wegen Raubes vorbeigeschrammt“, erklärte Richterin Deutschmann dem 37-Jährigen in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage im Vorfeld auf Diebstahl mit Körperverletzung reduziert, was mit einem niedrigeren Strafmaß bedroht ist.

Zwar wäre das an diesem Tag verhängte Strafmaß bewährungsfähig gewesen, doch sahen weder Gericht noch Staatsanwaltschaft die dazu notwendige positive Sozialprognose. In seiner alten Umgebung werde er es nicht schaffen, den Drogen fernzubleiben, erklärte Deutschmann in Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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