Körperverletzung: Landete der Terracottatopf auf dem Kopf?

Der 44-Jährige rastet aus, als er den neuen Freund seiner Ex in deren Wohnung antrifft. Foto: Pixabay
Als ein 44-Jähriger in der Wohnung seiner Ex-Freundin deren neuen Freund trifft, brennen bei ihm alle Sicherungen durch. Er schlägt den Mann. Ob er dazu auch einen Terracottatopf verwendete, musste jetzt vor Gericht geklärt werden.
Bad Harzburg/Goslar. Ein 44-Jähriger wurde vom Amtsgericht Goslar wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage plädierten für zehn Monate mit Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten zweifelte daran, ob es den angeklagten Schlag mit einem Terracottablumentopf wirklich gab. Für die verbleibende einfache Körperverletzung in Form von Schlägen hielt der Anwalt eine Geldstrafe für ausreichend.
Der Angeklagte und seine Partnerin waren zur Tatzeit im März 2024 bereits getrennt, doch gab es noch die gemeinsame Wohnung in Bad Harzburg. Da sich der 44-Jährige bereits nach Quedlinburg orientierte und dort auch die meiste Zeit verbrachte, war es eine Überraschung für seine Partnerin, dass er am Tattag plötzlich auftauchte.
Erst eine Backpfeife
Die Frau hatte neben ihrem neuen Partner auch eine Freundin zu einem gemeinsamen Essen eingeladen. Während man noch beriet, ob man das gerade gekochte Mal mitnehmen und in die Wohnung des Geschädigten umziehen solle, brannten bei dem 44-Jährigen alle Sicherungen durch. Er stürmte mit dem Ruf; „Das ist meine Freundin“ in die Küche und forderte den neuen Freund seiner Ex mit rüden Worten auf, die Wohnung zu verlassen. Der versuchte noch, dem aufgebrachten 44-Jährigen zu erklären, dass er auf Einladung da sei, was die Situation keineswegs beruhigte. Der Geschädigte kassierte von dem Angeklagten zunächst eine Backpfeife, dann einen Faustschlag. Er habe versucht, den Schlägen auszuweichen und den Angeklagten gegen ein Küchenmöbel zu drücken, jedoch ohne Erfolg, berichtete der Nebenkläger.
Der Angeklagte stellte das darauf folgende Gerangel quer durch die Küche nicht in Abrede. Allerdings gab er anders als alle anderen Anwesenden an, dass der Geschädigte den ersten Schlag geführt habe. Deshalb habe er den Nebenbuhler im Schwitzkasten gehalten und sei mit ihm zusammen gegen besagten Blumentopf gestolpert. Der Nebenkläger bezeichnete die Version des 44-Jährigen als „definitiv gelogen“. Der Notarzt, der ihn nach der Tat versorgte, attestierte eine deutliche Platzwunde mittig auf der Stirn. Er habe eine lange Narbe zurückbehalten und sei damals zwei Wochen krankgeschrieben gewesen, so der Geschädigte.
Auch der Hund hat Angst
„Er griff nach einem Terracottatopf und schlug damit zu“, bestätigte auch die Ex-Freundin des Angeklagten. Sie führte eine schwungvolle Bewegung zu Demonstrationszwecken vor. „Das Blut tropfte nicht, es lief“, fügte sie hinzu. Sie und auch ihre Freundin seien zunächst schreiend aus der Küche gelaufen, die Freundin geschockt und die Wohnungsinhaberin, um die Polizei zu rufen. In der Wohnung befand sich zudem die Tochter des 44-Jährigen, die angesichts des dreiminütigen Kampfes in der Küche völlig verstört war. Selbst der verängstigte Hund des Nebenklägers musste versorgt werden.
1800 Schmerzensgeld
Der Angeklagte trug seine Schilderung nicht zum ersten Mal einem Richter vor. Der Strafrechtsverhandlung vor dem Goslarer Amtsgericht ging bereits eine einstweilige Verfügung, eine Gefährdungsansprache sowie ein Zivilprozess voraus. Das Zivilgericht zweifelte ebenfalls an der Aussage des 44-Jährigen, denn es sprach dem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.800 Euro zu. Der Angeklagte hat die Summe bereits gezahlt.
„Es war ein richtig blöder Zufall, dass die beiden Männer aufeinandertrafen“, stellte Richterin Wichmann in ihrer Urteilsbegründung klar und erteilte der Verteidigung und deren Vorwurf, man habe den Angeklagten mit der Anwesenheit des neuen Freundes provoziert, eine klare Absage.
Dennoch gingen die Vorsitzende und auch der Staatsanwalt zugunsten des Angeklagten, der offensichtlich noch immer Gefühle für seine Ex-Freundin hegte, von einer Ausnahmesituation aus. Wichmann erklärte in der Urteilsbegründung, sie sei überzeugt, dass sich so etwas sicher nicht wiederholen werde, zumal der Angeklagte Bad Harzburg verlassen habe.
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