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Von Magdeburg bis Cremlingen

17-Jährige fährt auf Trittbrett eines Güterzugs mit

Eine Polizeistreife fährt zu einem Einsatz. Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

Eine Polizeistreife fährt zu einem Einsatz. Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

Eine 17-Jährige ist in der Nacht von Sonntag auf Montag auf dem Trittbrett eines Güterzugs mitgefahren, berichtet die Bundespolizei Hannover in einer Pressemitteilung. Erst nach einer Stunde bei Minustemperaturen konnte sie den Lokführer auf sich aufmerksam machen.

Montag, 17.01.2022, 12:07 Uhr

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Braunschweig. Riesenglück hat in Nacht von Sonntag auf Montag ein 17-Jähriges Mädchen gehabt. Wie die Bundespolizei Hannover am Montagvormittag berichtet, war die Magdeburgerin zusammen mit anderen Jugendlichen auf einen Güterzug gestiegen, um bis zur nächsten Station mitzufahren.

"Güterzüge halten jedoch bekanntlich nicht an den Personenbahnhöfen, sondern häufig betriebsbedingt auf offener Strecke", so die Polizei. Als das Mädchen aber ihren Irrtum bemerkte, war es bereits zu spät.  Der Zug fuhr an und die anderen Jugendlichen sprangen ab, die 17-Jährige blieb auf dem Zug. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit von 100 km/h musste sie fast eine Stunde auf dem Trittbrett von Magdeburg bis Cremlingen ausharren und sich an einem Haltegriff festhalten, so die Polizei.

Als der Zug an einer Baustelle einen Halt einlegte, klopfte sie beim Lokführer an die Tür; bei minus 3,5 Grad Celsius dem Fahrtwind ausgesetzt, stark unterkühlt, völlig verschmutzt und mit nur noch einem Schuh. Sie musste von der Lok heruntergehoben werden. Das Klinikum Braunschweig übernahm die Versorgung - die Verständigung der Eltern und Strafanzeige die Bundespolizei in Braunschweig. Die Bundespolizei suchte zur Sicherheit den Zug nach weiteren "Mitfahrern" ab.

Die erheblichen Verspätungen im Betriebsablauf kann das Verkehrsunternehmen auf zivilrechtlichem Wege vom Verursacher, auch wenn dieser minderjährig ist, einfordern. Notfalls mit der Erwirkung eines so genannten Titels, der bis zu 30 Jahren rechtskräftig ist. Warum eine 17-Jährige nach Mitternacht noch unterwegs ist, werden die Erziehungsberechtigten zu beantworten haben.

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