Bramkebrücke: Mahnmal des Versagens
Endstation für Kraftfahrzeuge: Die Bramkebrücke ist seit Ende November 2023 gesperrt. Foto: Skuza
Fünf Jahre sollen die Schulenberger warten, bis die Bramkebrücke an der Okertalsperre saniert ist. Die Erklärungen und Ausreden der Straßenbaubehörde sind abenteuerlich.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, sagt ein altes englisches Sprichwort. Die deutsche Variante scheitert hingegen allzu oft an Bürokratie, wie die Debatten um die Bramkebrücke zeigen: Wege gab und gibt es, allein der amtliche Wille fehlt offensichtlich, um den Ort Schulenberg nicht mindestens fünf Jahre fast von der Außenwelt abzuschneiden. Denn seit November 2023 ist das Bauwerk an der Oker gesperrt, und erst 2028 ist laut Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit einer Fertigstellung der neuen Brücke zu rechnen. Wohlgemerkt: Hier geht es nicht um eine sechsspurige Autobahnbrücke.
Das Land der maroden Straßen, Brücken und Gleise
Die Erklärungen und Ausreden der Straßenbaubehörde sind abenteuerlich. Schon vor mehr als zehn Jahren war klar, dass die zweispurige Brücke saniert werden muss. Aber wie bei so vielen Schulen, Straßen und Gleisen in deutschen Landen ließ es die Behörde drauf ankommen, dass das mürbe Bauwerk vollends ausgezehrt wurde.
Wenn nun Mitarbeiter der Landesbehörde vortragen, dann klingt das, als müsse jeder Steuerbürger schon Mitleid haben für das herbe Schicksal seiner amtlichen Dienstleister: Untere Wasserschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dazu Harz-Energie und andere mehr müssten eingebunden werden, um überhaupt eine Baugenehmigung für das Projekt zu erhalten.
Wie sich Behörden gegenseitig blockieren
Erst wenn all diese scheinbar widerstrebenden Behörden und Institutionen mitmachen, kann die Sanierung frühestens 2026 überhaupt beginnen. Wie lange solche Abstimmungen, Zustimmungen und Absprachen dauern, das hat die Straßenbaubehörde selbst in den vergangenen zehn Jahren zur Genüge schon unter Beweis gestellt. Und dann kommen andauernd noch neue gesetzliche Vorgaben obendrauf, die jede Planung immer wieder über den Haufen werfen, lamentierte die Behörde gegenüber Fernsehjournalisten.
Behörden untereinander und Parlamente als Gesetzgeber blockieren sich also gegenseitig – zum Leidwesen der Bürger. Ein Paradebeispiel: Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies signalisiert, dass einige Schulenberger mit Ausnahmegenehmigung einen Forstweg nutzen könnten, aber Landrat Alexander Saipa lehnt das ab.
Naturschutz wird missbraucht
Geradezu perfide wird es, wenn staatliche Behörden dann noch den Naturschutz vorschieben, um eigenes Versagen zu kaschieren. Immer noch flattern bei Informationsrunden für die Schulenberger die Fledermäuse und Schwalben symbolisch durch den Saal – als wenn ein Flattertier den Bau einer Brücke verhindern könnte. Das seien „gesetzliche Verpflichtungen“, wie ein Mitarbeiter der Straßenbaubehörde jüngst wehklagend wiederholte.
Verkehrsminister und Landrat sind gefordert
Nein. In Notlagen haben Menschen in Deutschland immer noch Vorrang – genau das ist Gesetz. Die rund 50 Wasserfledermäuse in Hohlräumen an der Bramkebrücke werden im wahrsten Sinne des Wortes flugs eine neue Unterkunft finden. Nach Informationen der GZ-Redaktion gibt es für die Fledermauskolonie sogar längst eine mit Naturschützern besprochene Lösung – die nicht Jahre dauert, sondern innerhalb von Tagen umzusetzen wäre. Und auch die Schwalben haben gesetzlich keineswegs ewiges Wohnrecht, wenn sie an der Bramkebrücke ausgebrütet haben. So wird Naturschutz geradezu missbraucht, um eigene Unzulänglichkeiten zu verdecken.
Woran es ganz offensichtlich hapert: Der Straßenbaubehörde fehlt es an Willen, Weitsicht und/oder Personal. Genau das sollte der Verkehrsminister nunmehr dringend abstellen – und der Landrat sollte mehr Tempo einfordern.
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