Körperverletzung mit Todesfolge
Das Landgericht Braunschweig sieht eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und verurteilte den 39-jährigen Angeklagten zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Laut dem vorsitzenden Richter war die Tat „meilenweit von Notwehr entfernt“.