Körperverletzung mit Todesfolge
Das Urteil: Sechseinhalb Jahre Haft für Clausthaler Täter

Urteilsverkündung in Braunschweig: Der 39-Jährige muss für sechs Jahre und sechs Monate in Haft. Foto: Klengel
Das Landgericht Braunschweig sieht eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und verurteilte den 39-jährigen Angeklagten zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Laut dem vorsitzenden Richter war die Tat „meilenweit von Notwehr entfernt“.