Körperverletzung mit Todesfolge

GZ Plus IconDas Urteil: Sechseinhalb Jahre Haft für Clausthaler Täter

Urteilsverkündung in Braunschweig: Der 39-Jährige muss für sechs Jahre und sechs Monate in Haft.  Foto: Klengel

Urteilsverkündung in Braunschweig: Der 39-Jährige muss für sechs Jahre und sechs Monate in Haft. Foto: Klengel

Das Landgericht Braunschweig sieht eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und verurteilte den 39-jährigen Angeklagten zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Laut dem vorsitzenden Richter war die Tat „meilenweit von Notwehr entfernt“.

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