Winterdienst: Stadt Goslar benennt Pflichten für Hauseigentümer
Die Stadt Goslar informiert über die Abläufe des Winterdienstes und die Räumpflichten von Hauseigentümern. Foto: Arne Dedert/dpa (Symbol)
Die Stadt Goslar beginnt früh mit Kontrollfahrten und räumt nach Priorität. Hauptstraßen haben Vorrang, aber was müssen Grundstückseigentümer beachten?
Goslar. Wegen der bevorstehenden kalten Jahreszeit informiert die Stadt Goslar über die Abläufe beim Winterdienst. Im Stadtgebiet wird der Winterdienst auf kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen durch den Betriebshof und die Firma Eurawasser durchgeführt.
Mit rund 60 Mitarbeitern und einer guten Winterdiensttechnik sei der Betriebshof dafür gut gerüstet.
Sinken die Temperaturen unter vier Grad, starten ab 4 Uhr morgens Kontrollfahrten im Stadtgebiet. Zusätzlich liefern verbaute Straßensensoren wichtige Informationen über den aktuellen Straßenzustand.
Gearbeitet wird nach einer klaren Prioritätenliste, wie die Stadtverwaltung klarstellt: Zuerst räumt und streut der Winterdienst die stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen, Buslinienrouten, Feuerwehr- und Rettungszufahrten sowie besonders kritische Stellen wie Steigungen, Unterführungen und Fußgängerüberwege.
Erst wenn diese Bereiche gesichert sind, folgen demnach die Nebenstraßen. Insbesondere bei starkem und anhaltendem Schneefall könne es notwendig werden, Hauptstraßen mehrfach zu räumen und zu streuen, sodass Nebenstraßen zeitweise nicht bedient werden können.
Auch Grundstückseigentümer tragen Verantwortung: Sie müssen angrenzende Fuß- und Radwege auf einem Meter Breite von Schnee und Eis befreien und streuen – oder einen Fachbetrieb damit beauftragen, macht die Stadt deutlich.
Existiert kein Gehweg, schreibt die städtische Straßenreinigungsverordnung vor, einen etwa ein Meter breiten Streifen entlang der Fahrbahn zu räumen und zu streuen. Nach nächtlichem Schneefall muss die Reinigung werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr erfolgen. Bei starkem und dauerhaften Schneefall sind Räum- und Streuarbeiten bis 20 Uhr regelmäßig zu wiederholen.
Wichtig sei zudem, dass beim Räumen keine neuen Hindernisse entstehen: Schnee sollte möglichst auf dem eigenen Grundstück gelagert und nicht auf die Straße geschoben werden. Dass Räumfahrzeuge bei starkem Schneefall bereits gesäuberte Gehwege erneut mit Schnee bedecken, lasse sich nicht immer vermeiden. Ebenso sollten möglichst die Abläufe der Kanalisation schnee- und eisfrei gehalten werden, damit Tauwasser abfließen kann.
Gestreut werden dürfen Sand, Splitt und andere abstumpfende Mittel. Der Einsatz schädlicher Chemikalien ist verboten. Streusalz ist nur zulässig, wenn Glätte anders nicht zu beseitigen ist oder an besonders gefährlichen Stellen mit Steigungen und Gefällen. In den Fußgängerzonen der Innenstadt übernimmt der städtische Betriebshof den Winterdienst selbst. red
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