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Keine Bewährung für Mehrfachtäter

GZ Plus IconMann randaliert, schlägt seinen Hund und landet im Gefängnis

Sogar die Polizei (hier ein Symbolbild) wird von dem 29-Jährigen angegriffen.

Sogar die Polizei (hier ein Symbolbild) wird von dem 29-Jährigen angegriffen. Foto: dpa

Er randalierte vor der Polizei, verletzte Beamte und prügelte betrunken auf seine Hündin ein. Jetzt sitzt der 29-Jährige im Gefängnis – doch im Gerichtssaal erlebten alle plötzlich einen völlig anderen Menschen.

Von Corina Klengel Montag, 06.10.2025, 16:00 Uhr

Bad Harzburg. Zwei Dinge wurden in diesem Verfahren vor dem Amtsgericht Goslar sehr deutlich: Der 29-Jährige mag keine Polizisten und unter Alkohol verliert er die Kontrolle und randaliert auch schon mal direkt vor dem Bad Harzburger Polizeikommissariat. Und auch seine Hündin musste schon unter ihm leiden. Für drei ähnlich gelagerte Taten muss der seit Jahren suchtkranke Mann nun für ein Jahr ins Gefängnis. Eine Bewährungschance gab es für den Wiederholungstäter nicht mehr. Verteidiger Ralf-Peter Jordan verkündete, er werde auf eine Zurückstellung der Haft für eine Therapie hinarbeiten.

Vor Gericht ist er scheu

Derzeit befindet sich der Angeklagte fern von seinen bevorzugten Suchtmitteln, Alkohol, Chrystal Meth, Pep und Marihuana in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf. Clean und nüchtern vorgeführt präsentierte er sich geradezu scheu. So stellte Richter Dr. Schmidt in seiner Urteilsbegründung fest: „Die Anklage spiegelt sich nicht in dem Mann, den wir heute hier erlebten.“

Randale vor dem Revier

Und diese Anklage umfasste drei sehr ähnliche Geschehen. Zweimal randalierte er betrunken auf der Herzog-Willhelm-Straße in Bad Harzburg. Einmal warf er wüst schimpfend eine Bierflasche auf den Hof der Polizeiwache, ein anderes Mal hielt er Autos an, deren Insassen er beschimpfte und bespuckte, sodass Passanten auf dem Kommissariat vorstellig wurden und den Angeklagten meldeten. Die Bad Harzburger Beamten strömten sofort hinaus und setzten zur Verfolgung an.

„Er war zwar betrunken, aber doch ziemlich fit“, berichtete einer der Polizisten, der bei der Festnahme des Angeklagten verletzt wurde. Der Angeklagte sei in Höhe der Schmiedestraße auf einen dunklen Hof abgebogen. Als man ihn stellte, sei er auf die Beamten losgegangen. Dabei sei er so brutal und hochaggressiv aufgetreten, dass die Polizisten erwogen, ihren Schlagstock einzusetzen. „Den habe ich in meinen 40 Dienstjahren noch nie benutzt“, erklärte der Zeuge. Er entschied sich auch dieses Mal dagegen.

Erschwerend sei hinzugekommen, dass der polizeibekannte 29-Jährige einen Hund dabei hatte, der sehr aufgeregt bellte. Die Polizisten mussten Verstärkung anfordern, da sich der 29-Jährige mit allen Kräften wehrte.

Passantin beschützt Hündin

Nach einer besonders schwierigen Festnahme im August letzten Jahres verbrachte man ihn zur Eigen- und Fremdsicherung nach Liebenburg.

Seine alkoholbedingte Aggression richtete sich nicht nur gegen Menschen, auch seine Hündin hatte unter seinen Ausbrüchen zu leiden. Als er im Juli 2024 am Vienenburger Bahnhof mit einem Schuh auf seinen Hund einschlug, ging eine 24-Jährige dazwischen. Sie schnappte sich die nach ihrer Aussage völlig verängstigte Hündin, die bei ihr Schutz suchte und schob sie in den Kofferraum ihres Wagens.

Der 29-Jährige beschimpfte und bedrohte die Frau und verlangte seinen Hund heraus. Passanten eilten ihr zu Hilfe, bis die Polizei eintraf. Mittlerweile wurde dem 29-Jährigen das Tier weggenommen. Von seinem Betreuer war zu erfahren, dass die Hündin ein neues Heim gefunden habe.

Eine Sozialphobie

Während der Verhandlung starrte der 29-Jährige unentwegt den Tisch an. Er sei total überfordert, erläuterte sein Betreuer. Er leide unter einer Sozialphobie, die möglicherweise die Ursache für seine langjährige Sucht sei.

So kam sein Geständnis nur sehr zögerlich, aber es kam und es stimmte die Staatsanwaltschaft und das Gericht milde. Mit einem Jahr für mehrfachen Angriff und Widerstand gegen Polizeibeamte, Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sei das ein sehr mildes Urteil, stellte Dr. Schmidt in der Urteilsbegründung fest.

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