Zähl Pixel
Blitzer-Bescheide unwirksam

GZ Plus IconUnzulässig: Seesen muss seine Tempo-10-Zonen abschaffen

Laut höchstrichterlicher Entscheidung nicht zulässig: An der Kreuzung Rosenstraße/Marktstraße existiert in Seesen seit 2015 eine Tempo-10-Zone.

Laut höchstrichterlicher Entscheidung nicht zulässig: An der Kreuzung Rosenstraße/Marktstraße existiert in Seesen seit 2015 eine Tempo-10-Zone. Foto: Heinemann

Bis vor Ostern war sich die Stadt Seesen ihrer Sache noch sicher. Trotz Rechtssprechung aus Berlin, die Tempo-10-Zonen für ungültig erklärt hatte, blieben sie in der Sehusastadt bestehen. Ein pensionierter Richter sorgte jetzt für Gerechtigkeit.

Von Von Ronja Heinemann Montag, 28.04.2025, 04:00 Uhr

Seesen. So schnell kann es gehen: Vor zehn Tagen war sich die Stadt Seesen ihrer Sache noch so sicher. Trotz eines obergerichtlichen Urteils aus Berlin, das eindeutig feststellt, dass Tempo-10-Zonen in Deutschland rechtlich nicht zulässig sind, hielt die Stadt unbeirrt an ihren Zonen fest. Bis der pensionierte Richter Frank Rüger darauf aufmerksam und aktiv wurde.

Schon im März wies Rüger die Stadt Seesen auf die Rechtssprechung aus Berlin hin. Sie sagte in des Richters Augen unzweideutig aus, dass Tempo-10-Zonen in Deutschland nicht erlaubt sind, weil es keine entsprechenden Verkehrszeichen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt. „Die Ordnungsamtsleiterin reagierte sehr uneinsichtig“, sagte Rüger der GZ. Die angesprochene Petra Borchert behauptete noch im März in schriftlichen Antworten an Rüger, dass die Einrichtung solcher Zonen zulässig sei. Sie berief sich auf die allgemeine Erlaubnis für Zonen unter 30 km/h, die in der StVO enthalten sei. Rüger hingegen pochte auf das Berliner Urteil, was die Ordnungsamtsleiterin zur Kenntnis nahm. „Einen zwingenden Änderungsgrund für die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Seesener Innenstadt leite ich daraus nicht ab“, schrieb sie aber zurück.

13 Tempoverstöße bei Kontrolle

Eine Geschwindigkeitskontrolle Anfang April in der Poststraße – ebenfalls in einer 10er-Zone – setzte aus Rügers Sicht dem Ganzen die Krone auf. 13 Tempoverstöße stellten die Beamten fest. Doch das in einer unzulässig markierten Zone? Rüger kritisiert scharf: „Bei einer Überschreitung von 29 km/h droht ein Fahrverbot. Ich halte es für bedenklich, wenn trotz der falsch aufgestellten Verkehrszeichen Fahrverbote verhängt werden“.

Dass sie im Unrecht ist, hat die Stadt Seesen vor Ostern noch nicht gewusst. Da galt noch folgende Sichtweise: Die Tempo-10-Zone umfasst den Bereich Poststraße, Jacobsonstraße von Poststraße bis Bismarckstraße, Marktstraße, Am Markt und obere Bollergasse. Eine Begrenzung auf 30 km/h zum Beispiel sei für den Innenstadtbereich mit hoher Fußgängernutzung nicht weitreichend genug. „Wegen häufiger Fahrbahnüberquerungen und der in der Innenstadt gewünschten Aufenthaltsqualität ist eine geringere Geschwindigkeitsgrenze erforderlich“, beschrieb Borchert die Lage.

Außerdem berief sich die Ordnungsamtsleiterin auf die StVO, in der es heißt: „In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.“ Borchert meinte: „Die Reduzierung der Geschwindigkeit ist ein wesentliches Kriterium, um die gewünschte Aufenthaltsqualität erreichen zu können.“

Clausthal erkannte den Fehler

Einen ähnlichen Fall hat es in Clausthal-Zellerfeld vor nicht allzu langer Zeit gegeben. Als die Stadt die Adolph-Roemer-Straße sanierte, überprüfte sie die bestehenden Schilder. Dabei hatte sich herausgestellt, dass die damalige Tempo-10-Zone nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das Rathaus bezog sich damals auch auf das Urteil aus Berlin. Seesen schien davon nichts gehört zu haben. In Clausthal-Zellerfeld wurde eine Tempo-20-Zone ausgewiesen. Eine Lösung, die rechtlich einwandfrei ist.

Für die Seesener Ordnungsamtsleiterin schien die Regelung dem Gesetzestext auf den ersten Blick zu entsprechen. Dagegen steht aber immer noch rechtskräftige Urteil aus Berlin. Für Ex-Richter Rüger deshalb durchaus ein Grund, noch einen Schritt weiter zu gehen. Er legte Beschwerde beim niedersächsischen Verkehrsministerium ein.

Landkreis schreitet ein

Nur durch den Einsatz von Rüger und den Druck von außen wurde die Stadt gezwungen, ihre Position zu überdenken. Das Ministerium schaltete den Landkreis Goslar als zuständige Fachaufsichtsbehörde ein. Landkreis-Sprecher Maximilian Strache wies darauf hin, dass grundsätzlich die Stadt Seesen zuständig sei, dass die Beschilderung dem gültigen Recht entspricht. Falls die Stadt also nicht selbst eine Änderung vornehmen würden, müsse der Landkreis tätig werden.

Doch nach einem Gespräch mit dem Landkreis sah die Stadt ihren Irrtum ein und ruderte zurück. „Die Beschilderung scheint dem Gesetzestext zu entsprechen, aber die Verwaltungsvorschriften sehen doch anders aus“, musste Borchert jetzt eingestehen. „Wir dachten wirklich, es wäre rechtskonform.“ Außerdem habe die Stadt erwartet, dass die Tempo-10-Zonen noch in diesem Jahr in den Katalog aufgenommen werden. Das sei auch schon mehrfach Thema in Ausschüssen gewesen.

Im nächsten Verkehrsausschuss müsse nun eine neue Regelung gefunden werden. Vermutlich werden Tempo-20-Zonen eingerichtet, wie in Clausthal-Zellerfeld, denkt Borchert. Aber was passiert mit den Ordnungswidrigkeitsverfahren für die vermeintlichen Raser? „Angesichts der Tatsache, dass die Beschilderung so nicht zulässig ist, wären die Messungen und die weitere Verfolgung durch die Bußgeldstelle zu prüfen. Nach Rücksprache mit der Bußgeldstelle liegen dort noch keine Daten vor“, gab Landkreis-Sprecher Strache an. Wer also kürzlich geblitzt wurde, sollte sein Recht auf Überprüfung nutzen und keine Zahlungen voreilig leisten.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Themen aus der Region