Goslarer Jobcenter streicht krankem Mann das Bürgergeld
Post vom Jobcenter: Für einen 38-jährigen Goslarer gibt es keine guten Nachrichten. Foto: Hartmann
Ein Mann aus Goslar ist arbeitslos, krank und von Obdachlosigkeit bedroht. Doch vom Jobcenter bekommt er keinen Pfennig. Begründung: Das Amt behauptet, dass er noch mit seiner Ex-Partnerin zusammen ist. Morgens um 7.10 Uhr kamen die Kontrolleure ...
Goslar. Arbeitslos, krank, kein Geld für Medikamente und Essen – und womöglich bald obdachlos: Ein 38-jähriger Mann aus einem Goslarer Ortsteil bekommt keinen Pfennig vom Jobcenter. Das Problem: Als er seine Wohnung verlor, vermietete ihm seine Ex-Partnerin zwei Zimmer in ihrem Haus. Nun will das Amt, dass die Frau für ihren Ex aufkommt. Doch die weigert sich.
Ein unangekündigter Kontrollbesuch in den frühen Morgenstunden und die Beobachtungen der Jobcenter-Mitarbeiter sollen beweisen, dass die „Partnerschaft“ weiter besteht. Zweimal stand das Jobcenter vor der Tür, am 25. Oktober um 7.10 Uhr vergebens, am 11. November um genau 8 Uhr ließ sie der Mann ins Haus. Die Beweise für eine bestehende Partnerschaft? Es hingen noch keine Türen in den dafür vorgesehenen Öffnungen. Das Haus, ein etwas älteres Gebäude, wurde zu dem Zeitpunkt noch renoviert, die Türen standen aber schon im Zimmer.
Trennung nach zwei Jahren
Zur Vorgeschichte: Zwei Jahre war das Paar zusammen und bewohnte ein Miethaus in Bad Harzburg, wie der 38-Jährige erzählt. Eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft habe es nicht gegeben. Im Juni 2024 hätten sie sich getrennt.
Im September musste er Bürgergeld beantragen. Er war erkrankt, konnte das Haus nicht mehr halten, der Vermieter kündigte ihm. Eine neue Unterkunft fand er nicht. „Mein fehlendes Einkommen sowie meine laufende Privatinsolvenz machten es unmöglich“, erzählt er. Doch die Ex-Partnerin hatte inzwischen ein eigenes Haus gekauft. „Aus Mitleid“ vermietete sie ihm eine Wohnung in ihrem Haus – „als Mitbewohner in einer Art WG“, wie der 38-Jährige betont. „Wir leben strikt getrennt: getrennte Schlafzimmer, keine gemeinsamen Einkäufe, keine Wäsche, keine finanziellen oder partnerschaftlichen Verbindungen. Ich habe sogar einen offiziellen Mietvertrag mit ihr.“ Trotzdem: Für das Jobcenter ist es eine ausgemachte Sache, dass die beiden in einer Partnerschaft leben. Laut Erklärung des Amtes „wird gem. § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II vermutet, dass ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vorliegt und Sie somit eine Bedarfsgemeinschaft (...) bilden.“
Frau will sich nicht „nackig“ machen
Die Frau weigerte sich allerdings, sich vor dem Amt „nackig“ zu machen, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen und Bescheinigungen ihrer Arbeitgeberin vorzulegen. Das Jobcenter hat bereits in Erfahrung gebracht, wo sie arbeitet, und auch, dass sie einen Nebenjob hat. Sie hat sich jetzt einen Anwalt genommen und streitet vehement ab, mit dem 38-Jährigen mehr als ein Mietverhältnis zu haben. Gleichwohl strich das Amt dem Mann inzwischen jegliche Bezüge.
Begründet wird dies auch mit einem unangekündigten Hausbesuch. Ein Mann und eine Frau vom zentralen Außendienst des Jobcenters standen am frühen Morgen des 11. November vor der Tür und wollten die Wohnung in Augenschein nehmen. Später warf das Jobcenter dem Mann vor, er habe die Ermittler nur durch die Zimmer des Untergeschosses geführt, sich aber geweigert, ihnen die obere Etage zu zeigen. Der 38-Jährige schüttelt den Kopf. Das sei nicht wahr. Er habe sich nicht „geweigert“, sondern es gar nicht gekonnt. Denn diese Räume bewohnte ja die Vermieterin, sie seien abgeschlossen gewesen.
Türen noch nicht eingesetzt
Vor allem aber empfanden es die Jobcenter-Mitarbeiter als belastend, dass im Untergeschoss in den Türöffnungen noch keine Türen eingehängt waren. Zu dem Zeitpunkt befand sich das ziemlich alte Haus noch im Stadium der Renovierung. Die Türen waren bereits vorhanden, wie auch der Bericht der unangemeldeten Besucher festhält. Darin heißt es: „Das Zimmer, das einmal das Zimmer des Leistungsempfängers werden soll, ist circa 14 Quadratmeter groß, und die Wände sind nicht tapeziert. Vollgestellt ist es mit allem möglichen Kram, unter anderem drei Zimmertüren, Kartons, Kisten, Möbelteilen und anderen Dingen.“ Die Türen sind also beim Amt aktenkundig. Sie sind
inzwischen eingebaut. Ein weiterer Besuch zur Abnahme erfolgte jedoch nicht.
Kein Geld für Blutverdünnungsmittel
Inzwischen spitzt sich die Sache zu: „Seit Januar 2025 bin ich nun ohne Einkommen, ohne Krankenversicherung, ohne Therapie und ohne regelmäßige Medikamente“, schildert er seine Situation. Vor allem der Verlust der Krankenkasse schmerzt. Er leide an einer schweren Depression, an Fibromyalgie und Lumboischialgie, im Oktober habe er außerdem einen leichten Schlaganfall erlitten, sagt er. Neue Medikamente könne er nicht mehr kaufen. Die vorhandenen „strecke“ er. Statt einer Blutverdünnungstablette täglich gegen einen neuen Schlaganfall nehme er nur noch jeden dritten Tag eine Tablette ein.
Eine Behandlung seiner Depression habe er abbrechen müssen, da er die Fahrtkosten nicht mehr aufbringen könne. „Ich verkaufe meine letzten Besitztümer, um zu überleben“, sagt er. „Ich bin verzweifelt. Mein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide.“
Obdachlosigkeit droht
Dass er seit Januar keine Miete mehr bezahlen konnte, verschärft die Situation. Kürzlich habe er zu einer Mitarbeiterin des Goslarer Jobcenters gesagt, dass ihm die Obdachlosigkeit drohe, wenn die Zahlungen weiter ausbleiben. Darauf habe sie nur schnippisch geantwortet: „Ja, das müssten Sie dann auch hier anmelden.“
Der 38-Jährige hat inzwischen mit Unterstützung des SoVD Klage vor dem Sozialgericht Braunschweig erhoben. Mit Hinweis auf dieses laufende Verfahren lehnt Andreas Dolle, Geschäftsführer des Goslarer Jobcenters, es ab, zu dem Vorgang Stellung zu beziehen: „Die Entscheidung über dieses Verfahren obliegt nunmehr der zuständigen Kammer des Sozialgerichts. Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass ich aufgrund des laufenden Klageverfahrens hier keine weitere Stellungnahme zu dem Vorgang abgeben kann“, teilt er auf GZ-Anfrage mit. Er weist lediglich darauf hin, dass der Vorgang bereits „im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens überprüft wurde“.
Überwachungskamera widerlegt Jobcenter-Chef
Nur zur Frage, ob es generell üblich sei, dass das Jobcenter morgens um 7 Uhr unangekündigte Kontrollbesuche mache, womöglich mit dem Hintergedanken, beide Partner im Bett zu erwischen, gibt es eine Antwort: „Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass der Hausbesuch bei Herrn (...) in der Zeit von 10 Uhr bis 10.10 Uhr erfolgte“, schreibt der Jobcenter-Geschäftsführer. Diese Aussage entspricht allerdings nicht den Tatsachen, wie der Besuchte und die Vermieterin dank der Sicherheitskamera an der Haustür belegen können: Die beiden Kontrolleure – ein Mann und eine Frau – sind im Video vom 25. Oktober, 7.10 Uhr, und vom 11. November, 8 Uhr, dokumentiert.

Das Goslarer Jobcenter verweigert einem 38-Jährigen alle Zahlungen. Foto: Hartmann
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