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Junk kämpft an mehreren Fronten

GZ Plus IconWeiter Streit um Disziplinarverfahren gegen Ex-Oberbürgermeister

Goslars ehemaliger Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (2. v. l.) und sein Anwalt Florian Siebe (l.) im Januar dieses Jahres vor der Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig.

Goslars ehemaliger Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (2. v. l.) und sein Anwalt Florian Siebe (l.) im Januar dieses Jahres vor der Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Foto: Roß

Goslars Ex-Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk wehrt sich weiter gegen das Disziplinarverfahren, das gegen ihn eingeleitet worden war. Die Staatsanwaltschaft Hannover, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und der Landtag befassen sich mit dem Thema.

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Von Oliver Stade
Mittwoch, 05.06.2024, 18:00 Uhr

Goslar/Hannover.. Der aus Goslar stammende Innenstaatssekretär Stephan Manke (SPD) muss wegen der Einleitung eines Disziplinarverfahrens 2021 kurz vor der Oberbürgermeisterwahl gegen den damaligen Goslarer Rathauschef Dr. Oliver Junk (CDU) bislang keine strafrechtliche Verfolgung befürchten. Junk hatte in der Sache bei der Staatsanwaltschaft Hannover Anzeige wegen Rechtsbeugung erstattet.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige geprüft und keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat gefunden. Sprecherin Kathrin Söfker sagte: „Rechtsbeugung konnten wir nicht feststellen.“ Ebenso hätten die Ermittler nichts entdeckt, was darauf hingedeutet hätte, dass Manke willkürlich oder aus sachfremden Gründen gehandelt habe.

Gegen die Entscheidung hat Junk, der die Oberbürgermeisterwahl 2021 deutlich verloren hatte, indes Beschwerde eingelegt. Die Behörde will nun die Begründung Junks abwarten und entscheiden, ob wieder Ermittlungen aufgenommen werden. Falls dies nicht geschieht, werden die Akten zur abschließenden Prüfung an die Generalstaatsanwaltschaft Celle geleitet, erklärte Söfker.

Akteneinsicht beantragt

Auch im Landtag schwelt die Auseinandersetzung um das Disziplinarverfahren weiter. Denn Manke hatte das Verfahren gegen Junk trotz Bedenken und Warnungen aus seinem Ministerium kurz vor der Wahl eingeleitet. Die CDU-Fraktion hatte den Vorgang daher Anfang Januar im Landtag von Hannover thematisiert. In einer Sondersitzung des Innenausschusses nahm Manke im Februar auf CDU-Initiative hin Stellung zu den Vorwürfen. Daraufhin beantragten die Christdemokraten Akteneinsicht, um die Angelegenheit weiter zu beleuchten. Die Akten liegen nach Auskunft des CDU-Landtagsabgeordneten Christoph Plett aus Peine noch nicht vor.

Daneben gibt es einen dritten Schauplatz für den Streit zwischen Junk, der mittlerweile als Hochschullehrer in Wernigerode arbeitet, und Staatssekretär Manke: Gegen das Disziplinarverfahren hatte Junk sich vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig zur Wehr gesetzt.

Das Verwaltungsgericht hatte im Januar mehrere Dienstverletzungen Junks aus seiner Amtszeit bestätigt, diese hatten Manke Anlass für das Disziplinarverfahren geboten. Das Gericht hatte Junk aber in einem zentralen Punkt Recht gegeben: Das Disziplinarverfahren hätte aus Fristgründen nicht eingeleitet werden dürfen.

E-Mails aus dem Innenministerium öffentlich geworden

Junk sah sich als Sieger des Verfahrens, musste aber drei Viertel der Kosten tragen. Er hatte später, wie jetzt bekannt wurde, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil gestellt. Darüber ist noch nicht entschieden. Nach Auskunft von OVG-Pressesprecher Harald Kramer liegt die Begründung Junks für seinen Antrag derzeit zur Erwiderung beim Land Niedersachsen. Erst wenn diese in Lüneburg eingehe und geprüft sei, entscheide das Oberverwaltungsgericht. Wann damit zu rechnen ist, sei nicht vorherzusagen, sagt Kramer.

Im Zuge des Verfahrens am Verwaltungsgericht Braunschweig waren zahlreiche interne E-Mails aus dem Innenministerium öffentlich geworden. Diese zeigen, wie Manke sich über Bedenken von Mitarbeitern hinwegsetzte, um ein Disziplinarverfahren einzuleiten, weil er Junk mehrere Verstöße vorhielt.

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