Zähl Pixel
Jurist darf weiter nicht praktizieren

GZ Plus IconTätigkeitsverbot für Goslarer Ex-Ratsherrn Kahl bleibt bestehen

Ein Mann in Sakko und Hemd steht vor einem Bücherregal mit mehreren Reihen dicker, einheitlich gebundener Bücher und hat eine Hand auf einem Buch.

Homestory zur Oberbürgermeisterwahl: Im September 2021 tritt Stephan Kahl für die FDP als Bewerber um den Posten des Goslarer Stadtoberhauptes an. Foto: Hartmann (Archiv)

Der Goslarer Rat entscheidet am Dienstag nach Mandatsverzicht des FDP-Ratsherrn über seinen Nachrücker. Als Jurist darf er weiterhin nicht praktizieren. Wie ist die Lage?

author
Von Frank Heine
Montag, 26.01.2026, 19:45 Uhr

Goslar. Im Rat rückt am Dienstag der Goslarer Parteichef Dieter Wolff nach und an die Liberalen-Seite von Ratsveteran Christian Rehse, der in wenigen Tagen seinen 80. Geburtstag feiert. Wie es beruflich beim ausgeschiedenen FDP-Ratsherrn und ehemaligen Oberbürgermeister-Kandidaten Stephan Kahl weitergeht, ist derzeit noch unklar. Fakt ist: Ein seit dem 4. Dezember geltendes Berufsausübungsverbot besteht nach wie vor.

Tätigkeitsverbot besteht nach wie vor

Sein politisches Mandat hatte Kahl wie berichtet am 8. Januar zurückgegeben. Nur einen Tag später hatte er sich auf GZ-Anfrage optimistisch geäußert, dass das Tätigkeitsverbot schon am 15. Januar wieder vom Tisch sei. Das war es allerdings nicht. Auf eine erneute Anfrage erklärte er, so punktgenau bei einer solchen Eilentscheidung eigentlich keine Aussage habe treffen wollen und können, aber wohl spätestens bis Ende der darauffolgenden Woche Vollzug vermelden zu können. Auch zu diesem Zeitpunkt lag aber noch ein Tätigkeitsverbot vor.

Gleichzeitig kam am 22. Januar eine Auskunft von Dr. Birgit Paetow-Thöne. Die Präsidentin des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs meldete sich zu Wort, nachdem die Pressestelle des Oberlandesgerichts Celle, wo die ehrenamtlich organisierte Institution angesiedelt ist, eine GZ-Anfrage weitergeleitet hatte. Sie bestätigt, dass der betreffende Anwalt gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Braunschweig Anfechtungsklage erhoben habe. Die Sache sei beim 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs anhängig und könne voraussichtlich nicht im erwähnten Zeitfenster entschieden werden.

Zeitpunkt der Entscheidung bleibt offen

Im Vordergrund stehe zunächst die Entscheidung des 2. Senats über den Antrag des betroffenen Rechtsanwalts auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage in Bezug auf den Widerrufsbescheid der Rechtsanwaltskammer Braunschweig wieder herzustellen. „Eine sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids hatte die Rechtsanwaltskammer Braunschweig nämlich mit der Folge angeordnet, dass der Entzug der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sofort wirksam ist und eine rechtskräftige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht abgewartet werden muss“, schreibt Paetow-Thöne. Wann diese Eilentscheidung durch Beschluss des 2. Senats getroffen werden könne, sei Ende der Vorwoche noch nicht absehbar gewesen.

Etliche Ex-Klienten melden sich

Kahl selbst bleibt Optimist. Er habe erst am Donnerstag wieder Kontakt mit seinem Rechtsbeistand gehabt. Bis Ende der Woche rechne er mit einem positiven Bescheid, erklärte er der GZ am Telefon. Seit dem öffentlichen Bekanntwerden des Mandatsverzichts und des Betätigungsverbotes hatten sich zudem etliche ehemalige Klienten von Kahl bei der GZ gemeldet und ihre Erfahrungen geschildert. Unter dem Strich bestätigen sie das, was auch Kahl eingestanden hatte. In seiner von ihm allein ohne Angestellte betriebenen Kanzlei in Harlingerode seien „Sachen liegengeblieben, die nicht hätten liegenbleiben dürfen“.

Offenkundig kam es zu Fristversäumnissen. Ob der Hinweis aus Juristen-Kreisen Geschädigten hilft, dass Anwälte wie Ärzte und Apotheker eine Berufshaftpflichtversicherung haben (müssen)? Zur Führung der Kahl-Geschäfte hatte das Gericht jedenfalls wie berichtet die Bad Harzburger Rechtsanwältin Gudula Reinhardt bestellt, die diese Funktion weiterhin ausübt. Schon 2017 hatte Kahl sein Amt als FDP-Kreisvorsitzender vergleichsweise ungeordnet an Nachfolger Florian Schmidt übergeben.

Ortsrat-Zukunft und Sporthallen-Sanierung

Was steht am Dienstag noch auf der Tagesordnung des Rates? Es geht um die Einwohner-Befragung in Hahnenklee-Bockswiese, die schon einen Tag später starten soll und sich um die Zukunft des Ortsrates dreht. Außerdem rückt die auf rund 4,35 Millionen Euro taxierte Sanierung der Sporthalle im Kulturmarktplatz in den Fokus. Sie soll helfen, räumliche Engpässe an der Goetheschule zu beseitigen.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Themen aus der Region