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Betreuung in den Grundschulen

GZ Plus IconRecht auf Ganztag: Doch wer sorgt in Goslar für die Umsetzung?

Ab 2026 haben Grundschulkinder ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Doch bei der Umsetzung gibt es noch viele offene Fragen.

Ab 2026 haben Grundschulkinder ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Doch bei der Umsetzung gibt es noch viele offene Fragen. Foto: picture alliance/dpa

Ab 2026 haben Grundschulkinder Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch trotz großer Versprechen bleiben viele Fragen offen: Wer ist wirklich verantwortlich und wie wird das Personal gefunden?

Von Felicitas Sprey Freitag, 28.03.2025, 08:00 Uhr

Goslar. Eltern atmen auf: Ab Sommer 2026 haben Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch während dieser Rechtsanspruch auf dem Papier vielversprechend klingt, scheint keine der zuständigen Behörden zu wissen, wer genau welche Verantwortung trägt. In einer GZ-Serie in drei Teilen spricht Sven Busse, Bürgerservice-Leiter der Stadt Goslar, im Interview über die Herausforderungen der Stadt. Schulleiter schildern ihre Erfahrungen mit dem Ganztag.

Aber wie sehen die gesetzlichen Grundlagen aus? Darum soll es in diesem ersten Teil gehen. Das 2021 beschlossene Ganztagsförderungsgesetz, das den Rechtsanspruch regelt, tritt zum August 2026 in Kraft. Die Einführung erfolgt ab Schuljahresbeginn schrittweise. Zunächst gilt der Anspruch für die neu eingeschulten Erstklässler und soll bis 2029 auf die Klassenstufen eins bis vier ausgeweitet werden. Laut Gesetz umfasst die Betreuung acht Stunden an Schultagen, einschließlich des bisher nachmittags oft unbetreuten Freitags.

Zuständigkeit

Doch wer ist verantwortlich? Britta Lüers, Sprecherin des Kultusministeriums Niedersachsen, stellt klar: „Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Umsetzung zuständig.“ Die Kommunen sollen vor Ort entscheiden, an welchen Ganztagsgrundschulen der Rechtsanspruch umgesetzt wird und ob Hortangebote bestehen bleiben. Im GZ-Interview erklärt Sven Busse, dass die Stadt als Schulträger für die Organisation und den Neu- und Ausbau der Schulen verantwortlich sei – nicht für die Umsetzung des Ganztags. Maximilian Strache, Sprecher des Landkreis Goslar sagt hingegen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht verbindlich geregelt seien und sie sich deshalb dazu nicht äußern könnten.

Finanzielle Förderungen

Laut dem Investitionsprogramm Ganztag stellt der Bund den Ländern für den Ausbau der Ganztagsangebote 2,75 Milliarden Euro zur Verfügung und übernimmt so 70 Prozent der Förderung. Niedersachsen erhält rund 278 Millionen Euro. Die verbleibenden 30 Prozent tragen das Land und die Kommunen zu gleichen Teilen. Ab 2026 erhält Niedersachsen vom Bund Mittel für die steigenden Betriebskosten – 2030 werden es rund 120 Millionen Euro sein. Zehn Prozent dieser Mittel sollen an die Kommunen weitergegeben werden.

Personalmangel

Beim bekannten Problem des Lehrermangels soll Niedersachsen laut Ganztagsförderungsgesetz die Kosten für die achtstündige Ganztagsbetreuung übernehmen und genug Lehrkräfte bereitstellen – zumindest in der Theorie. Lüers bekräftigt: „Wir stellen das Personal bedarfsgerecht zur Verfügung.“ Dies bedeutet, dass die Zuweisung der Fachkräfte anhand der Zahl der für den Ganztagsunterricht angemeldeten Schüler erfolgt. Auf die Frage, woher die benötigten Arbeitskräfte kommen sollen, gibt das Kultusministerium keine Antwort mehr.

Betreuung in den Ferien

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung legt auch fest, dass die Kinder in den Ferien die Möglichkeit haben müssen, betreut zu werden – und zwar acht Wochen im Jahr für ebenfalls acht Stunden am Tag. Nach dem Kultusministerium sind aber weder die Ganztagsschulen noch das Land Niedersachsen zuständig, sondern die Landkreise und kreisfreie Städte.

Doch der Landkreis Goslar scheint auch keinen Plan zu haben. Strache erklärt: „Die wichtigen Detailfragen zur konkreten Ausgestaltung von Ganztags- und Ferienangeboten befinden sich augenblicklich in Klärung.“ Er könne aber mitteilen, dass die Kosten für die Ferienbetreuung vom Landkreis getragen werden, aber dass dies nicht bedeute, dass eine Kostenbeteiligung der Eltern entfalle.

Auf Nachfragen zur Umsetzung der Ferienbetreuung erklärt die Sprecherin des Kultusministeriums, dass sich das Land dafür einsetzen wolle, die strengen Regeln anzupassen. Diese sehen bisher vor, dass nur Betreuungsangebote unter Schul- oder Kita-Aufsicht anerkannt werden – ein Problem, da aktuell viele Ferienbetreuungen, wie Erlebnisfarmen, nicht darunter fallen. „Das Land versucht konkret mit Lösungsvorschlägen zu helfen“, berichtet Lüers. Geplant sei eine Initiative im Bundesrat, um auch andere Ferienprogramme als offizielle Betreuung anzuerkennen. Ob diese Initiative Erfolg haben wird, sei noch unklar.

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