Stadt Goslar gefordert: Der Schandfleck „Villa Helene“ muss weg
Die Trümmer der „Villa Helene“ stören seit Oktober 2023, nicht nur den Verkehr, sondern auch den Anblick im Okertal. Foto: Jörg Kleine
Ein Schutthaufen nervt weiterhin Autofahrer auf der B 498 zwischen Oker und Altenau. Es geht um die Brandruine der „Villa Helene“, die nach 17 Monaten noch immer nicht beseitigt ist. Offenbar ist ein Abriss nunmehr in Sichtweite.
Goslar. Beim Abriss der „Villa Helene“ ist die Stadt Goslar gefordert, denn die Eigentümer im Ausland stehlen sich offenbar aus der Verantwortung. Das wird teuer für die Stadt – und damit für die Steuerzahler.
Die „Villa Helene“ kurz vor Romkerhall gehört zur Gemarkung der Stadt Goslar. Am 20. Oktober 2023 brannte das Haus im Okertal direkt an der Bundesstraße komplett aus. Die Feuerwehr musste weite Teile des ohnehin heruntergekommenen Gebäudes damals aus Sicherheitsgründen einreißen.
Ampeln vor einer Ruine
Nach hinten ging das nicht, denn dort verläuft die Oker – und der Brandschutt ist kontaminiert. Somit musste ein Bagger die Gebäudeteile nach vorne zur Straße reißen. Seither steht ein Sperrzaun halb auf der Fahrbahn, und zwei Ampeln regeln den Verkehr zwischen dem Goslarer Stadtteil Oker und der Talsperre Richtung Altenau. Ein Ärgernis, an dem sich bislang nichts geändert hat. Noch dazu ein unansehnliches Kapitel für Gäste und Urlauber auf dem Weg zum Stausee im Oberharz.
Nur den Schutthaufen direkt an der Straße wegzuräumen birgt das Risiko, dass der Rest der Ruine dahinter unkontrolliert zusammenbricht, erklärt die Stadtverwaltung. Dies habe ein Statiker geprüft. An der „Villa Helene“ ist also Tabula rasa angesagt.
Abriss und Entsorgung
Im August 2024 signalisierte die Stadt, dass Abriss und Entsorgung der Trümmer „im laufenden Verfahren“ seien. Zum traurigen Jahrestag des Brandes im Oktober 2024 hieß es dann aber, die erste Ausschreibung sei durch Zeitverzögerung abgelaufen. Daher werde der Abriss in Kürze öffentlich neu ausgeschrieben.
Dies ist inzwischen erfolgt, erklärt Stadtsprecherin Daniela Siegl auf GZ-Anfrage. Aber wann genau Abriss und Entsorgung tatsächlich auch beginnen, steht noch nicht fest. In Kürze soll es dazu nähere Informationen geben.
In der Pflicht bei Abriss und Entsorgung einer Brandruine sind die Eigentümer – die im Regelfall auch versichert sind. Aber die Beseitigung des Schandflecks an der Bundesstraße entpuppte sich als äußerst schwierig: Erstens leben der oder die Eigentümer nicht in Deutschland, zweitens ist eine Gebäudeversicherung in Deutschland heutzutage auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Konsequenzen erweisen sich auf dem Trümmerfeld der „Villa Helene“ als dramatisch.
Nach unbestätigten GZ-Informationen hatte das Gebäude eine Vielzahl von Eigentümern. Manche, die zum Zeitpunkt des Brandes im Grundbuch standen, waren offenbar noch minderjährig, andere bereits verstorben. Die Suche nach den Eigentümern führte dabei nach Tschechien, auch wenn es dazu aus Datenschutzgründen keine offizielle Bestätigung gibt.
„Eine Kontaktaufnahme ist schwierig“, bekundete zumindest Daniela Siegl vorigen Sommer auf GZ-Anfrage. Dennoch suche die Stadt nach einer Lösung, um die Gefahrenstelle in Kürze zu beseitigen. Das muss die Stadt auch, schließlich steht die Ruine auf Goslarer Boden – und behindert den Verkehr auf einer Bundesstraße. Vom schäbigen optischen Eindruck im Okertal mal ganz abgesehen.
Kein Täter, und der Eigentümer ist nicht greifbar
Wer den Brand auf dem Kerbholz hat, bleibt wohl bis in alle Ewigkeit ungeklärt. Nach dem Großfeuer beschlagnahmte die Polizei die Ruine für Untersuchungen. Der Notabriss durch die Feuerwehr erschwerte dabei zwar die Arbeit der Ermittler, doch deuteten Spuren darauf hin, dass Brandstifter am Werk waren.
Fazit der Staatsanwaltschaft: „Der Brand dürfte zwischen 19.15 Uhr und 20 Uhr entstanden sein. Durch einen Brandsachverständigen konnten später zwei voneinander unabhängige Brandausbruchstellen festgestellt werden. Da Teile des Gebäudes zum Zeitpunkt der Begutachtung bereits im Rahmen der Löscharbeiten abgerissen worden waren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es noch weitere Brandherde gab“, schildert Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Braunschweig.
Steuerzahler müssen die Kosten tragen
„Im Ergebnis wurde vermutlich mittels eines Brandbeschleunigers sowohl im Keller als auch im zweiten Obergeschoss ein Feuer gelegt“, fügt Wolters auf GZ-Nachfrage an: „Während das Feuer im Keller offenbar von alleine erlosch, führte der Brand im zweiten Obergeschoss zum Brand des Dachstuhls und letztlich zur Zerstörung des Gebäudes. Der Sachschaden beläuft sich auf geschätzt 200.000 Euro.“
Weitere Ermittlungen wurden aber mangels Hinweisen schon im Sommer 2024 eingestellt. Die Moral von der Geschicht‘ – es gibt keinen Täter, und den Eigentümer im Ausland kümmert‘s nicht.
Ausbaden müssen es die Goslarer Steuerzahler. Vorigen Herbst wurden die Kosten für Abriss und Entsorgung auf 100.000 bis 180.000 Euro taxiert. Welchen Preis die Stadt mehr als ein halbes Jahr später nun bezahlen muss, wird sich zeigen.
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