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Widersprüchliche Aussagen

GZ Plus IconAmtsgericht Goslar: 18.000 Euro bleiben spurlos verschwunden

Der 35-jährige Angeklagte wurde vor dem Goslarer Amtsgericht wegen widersprüchlicher Aussagen der Kläger freigesprochen.

Der 35-jährige Angeklagte wurde vor dem Goslarer Amtsgericht wegen widersprüchlicher Aussagen der Kläger freigesprochen. Foto: Neumann (GZ-Archiv)

Aufgrund mangelnder Beweise und widersprüchliche Aussagen der Bestohlenen wird der 35-jährige Angeklagte vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen.

Von Corina Klengel Montag, 16.02.2026, 14:00 Uhr

Goslar. Einem 35-jährigen, ehemaligen Angestellten eines Bestattungsinstituts im Raum Goslar wurde vorgeworfen, seinem Arbeitgeber insgesamt 18.000 Euro gestohlen zu haben. Der junge Mann bestritt den Diebstahlvorwurf. Letztlich haperte es vor dem Goslarer Amtsgericht an der Beweisbarkeit der Tat und es erging ein Freispruch. Das Geld blieb bis heute verschwunden.

17.500 Euro verschwanden aus dem Tresor des Unternehmens, 500 Euro aus einer Handtasche. Die Zeugenaussagen des Unternehmer-Ehepaares widersprachen sich jedoch hinsichtlich des Tatzeitpunktes. Selbst wenn es mehrere Taten und also einen Tatzeitraum gab, so divergierten die Angaben der beiden Zeugen um ein gutes Jahr.

Der Unternehmer machte den Zeitpunkt des Diebstahls an seinem Zusammenbruch fest, der ihn für Monate ins Krankenhaus gebracht hatte. Zuvor hätten einige Familien Anzahlungen für bevorstehende Bestattungen geleistet. Der Bestatter erklärte, eigentlich habe er die hohe Summe noch zur Bank bringen wollen, doch sei ihm seine Erkrankung dazwischengekommen.

Zeitpunkt der Tat unklar

Als seine Ehefrau den Zeugenstand betrat, begann eine Diskussion darüber, ob der Zusammenbruch 2022 oder 2023 geschah. Auch konnte man sich nicht einigen, wann das Fehlen des Geldes entdeckt wurde. Auch konnten die beiden Zeugen die Frage des Richters nicht beantworten, warum die Anzeige erst im Februar 2024 bei der Polizei einging.

Zu Beginn der Beweisaufnahme erklärte der geschädigte Bestatter, Täter könne nur der Angeklagte gewesen sein. Die Geschäftsräume seien durch ein Türcodesystem gesichert. Auch habe man den Schlüssel zum Safe in einem weiteren Stahlschrank verwahrt und den Schlüssel dazu wiederum versteckt. Lediglich das Ehepaar und der Angeklagte hätten dies gewusst.

Doch dieses Ausschlussindiz bekam Risse, als der Bestatter offenbarte, dass in dem vermuteten Tatzeitraum ein Kompagnon und sechs Teilzeitkräfte in den Geschäftsräumen arbeiteten. Die Ehefrau war dennoch von der Schuld des 35-Jährigen überzeugt, weil dieser häufig Geldsorgen gehabt und um Vorschuss gebeten habe.

Der bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeklagte genoss anfangs das Vertrauen des Unternehmerpaares und war sogar als Geschäftsnachfolger vorgesehen. Vertrauen und Geld sind perdu, doch reichten die bisher bekannten Fakten nicht, um den 35-Jährigen wegen Diebstahles zu verurteilen, da waren sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig.

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