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GZ Plus IconClausthal-Zellerfeld: 26-Jähriger verbreitet 47 Kinderpornos

Symbolbild: Über den Messengerdienst Kik kommt der Angeklagte in Kontakt mit einer Gruppe von Nutzern mit pädophilen Neigungen.

Symbolbild: Über den Messengerdienst Kik kommt der Angeklagte in Kontakt mit einer Gruppe von Nutzern mit pädophilen Neigungen. Foto: Pixabay

Ein 26-jähriger Student aus Clausthal-Zellerfeld wurde wegen der Verbreitung von 47 Kinderpornos zu Bewährung und einer 500-Euro-Strafe verurteilt. Wie wurde er erwischt?

Von Corina Klengel Donnerstag, 27.11.2025, 04:00 Uhr

Clausthal-Zellerfeld. Ein 26-jähriger Student wurde wegen Verbreitens kinder- und jugendpornografischer Dateien vom Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Zudem muss er 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen, wobei ihm eine Ratenzahlung zugestanden wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Der bislang nie strafrechtlich in Erscheinung getretene 26-Jährige gab ohne Ausflüchte zu, 47 kinder- und jugendpornografische Videodateien besessen und weitergeschickt zu haben. Er hatte sich bei dem Messenger-Dienst Kik angemeldet, der schon länger im Fokus von Jugendschützern steht. Hier war der Angeklagte, der eigentlich an erlaubten Pornos interessiert gewesen sei, in Kontakt zu einer Gruppe von Nutzern mit pädophilen Neigungen geraten. In dieser Gruppe war es üblich, dass man nur dann Bildmaterial bekam, wenn man seinerseits etwas hochlud.

Plattformbetreiber wird aktiv

Seine Upload-Aktivitäten der strafrechtlich relevanten 47 Dateien wurden vom Plattformbetreiber an das „National Center for Missing & Exploited Children“ (NCMEC) weitergegeben. Der NCMEC-Report wies 25 Videos als Kinderpornografie und 22 als Jugendpornografie aus. Die IP-Computer-Adresse führte zu dem Appartement des Angeklagten in Clausthal-Zellerfeld.

Als dieses im März dieses Jahres durchsucht wurde, fanden die Ermittler auf seinen elektronischen Geräten keinerlei verbotenes Bildmaterial mehr. Lediglich die Anmeldung bei Kik sei noch da gewesen, so eine Kriminalbeamtin. Die Polizistin berichtete, der 26-Jährige sei sehr höflich und kooperativ gewesen. Er habe sofort zugegeben, zu wissen, um welche Dateien es sich handelt. Eine Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes sagte zu den Videos, es sei auch schwerer sexueller Missbrauch von kleinen Kindern dabeigewesen.

„Ein großer Fehler“

Der Angeklagte gab an, nachdem er sich die Videos angesehen hätte, sei ihm klar geworden, dass so etwas „krank“ sei. Er habe alles gelöscht und fortan solche Inhalte gemieden. Heute bezeichnete der 26-Jährige diese Videos als großen Fehler, den er sehr bereue.

Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Geldauflage in Höhe von 500 Euro ging allerdings über dessen Antrag hinaus. Hart für einen Studenten, der sich sein Studium mit Kellnern finanziert. Doch war genau das von Amtsrichterin Nitsche so gewollt. Der Angeklagte solle sich bewusst machen, unter welch unsäglichen Umständen die Videos entstanden sind, sagte Nitsche am Ende der Urteilsbegründung.

HINTERGRUND

Kriminologen und Jugendschützer beobachten den Kik-Messenger, der 2010 als Austausch von Studenten der Universität von Ontario begann, schon lange. Der Austausch von Mediendateien ist hier uneingeschränkt möglich. Die Anmeldung erfolgt über eine E-Mail-Adresse ohne Telefonnummer oder Kontaktdaten. Diese Anonymität hat Kik, auf der wegen des leichten Zugangs viele Kinder und Jugendliche angemeldet sind, für Pädophile interessant gemacht. Ermittler filterten bereits zahlreiche ausdrücklich an Minderjährige gerichtete Kontaktgesuche mit pädophilem Hintergrund heraus. Jugendschutzmaßnahmen greifen bis heute nicht.

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