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Verurteilter Serienmörder

Angehörige über Ausführungen Högels nicht informiert

Der wegen 85-fachen Mord verurteilte Niels Högel durfte unter Aufsicht mehrmals das Gefängnis verlassen - die vorgeschriebene Information der Hinterbliebenen unterblieb allerdings. (Symbolbild)

Der wegen 85-fachen Mord verurteilte Niels Högel durfte unter Aufsicht mehrmals das Gefängnis verlassen - die vorgeschriebene Information der Hinterbliebenen unterblieb allerdings. (Symbolbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Justiz muss im Fall des verurteilten Serienmörders Högel die Hinterbliebenen informieren, wenn dieser begleitete Ausführungen aus dem Gefängnis bekommt. In mehreren Fällen ist das unterblieben.

Von dpa Dienstag, 12.05.2026, 16:50 Uhr

Hannover/Oldenburg. Der Justizvollzugsanstalt Oldenburg werden Versäumnisse im Umgang mit dem Patientenmörder Niels Högel vorgeworfen. Die Anstalt muss bei begleiteten Ausgängen zuvor die Hinterbliebenen der Opfer informieren. Im November 2024, im Mai 2025 und im September 2025 seien die begleiteten Ausgänge allerdings bereits vor der erforderlichen Mitteilung durchgeführt worden, erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums in Hannover. Zuvor hatte die „Nordwest-Zeitung“ (NWZ) berichtet.

Eine für Dezember 2025 geplante Ausführung sei von der Justizvollzugsanstalt Oldenburg abgesagt worden, nachdem dort aufgefallen sei, dass die erforderliche Mitteilung noch nicht erfolgt war. 

Bis zu sechs Stunden außerhalb der JVA

Die Ausführungen Högels in Begleitung von JVA-Bediensteten dauerten den Angaben zufolge bis zu sechs Stunden. Während der gesamten Zeit sei er von zwei Vollzugsbediensteten begleitet worden. Er habe sich unter ständiger und unmittelbarer Aufsicht in einer Privatwohnung befunden. „Herr Högel hat sich zu keinem Zeitpunkt in der Öffentlichkeit aufgehalten“, erklärte die Sprecherin des Ministeriums. 

„Die JVA Oldenburg hat damit erneut bewiesen, dass sie mit Blick auf den Opferschutz nicht in der Lage ist, mit diesem Täter umzugehen“, sagte Christian Marbach von der Interessengemeinschaft Klinikmorde Oldenburg/Delmenhorst der NWZ. 

Hinterbliebene erfuhren nur zufällig von Ausführungen

Dem Bericht zufolge erfuhren die Hinterbliebenen der Opfer von den erfolgten Ausführungen nur zufällig im März durch einen Beschluss des Landgerichts Oldenburg, das die Mindesthaftzeit für Högel auf 28 Jahre festsetzte. „Wir haben endgültig das Vertrauen in die JVA-Leitung verloren“, sagte Marbach dem Blatt.

Das Landgericht Oldenburg hatte Högel 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll seinen Opfern in den Jahren 2000 bis 2005 an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst unterschiedliche Medikamente gespritzt haben, um sich bei einer anschließenden Reanimierung als Retter zu präsentieren. Viele Patienten überlebten das nicht.

Lockerungen auch für langjährig Verurteilte

Der Grund für die im Abstand von rund sechs Monaten stattfindenden regelmäßigen begleiteten Ausführungen Högels liege im Resozialisierungsgebot des deutschen Rechts. Der Staat sei verpflichtet, den Strafvollzug auf das Ziel auszurichten, dem Inhaftierten ein zukünftig straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen, erklärte die Sprecherin des Justizministeriums.

Besonders bei zu langen Haftstrafen Verurteilten sei es notwendig, mit Lockerungen im Strafvollzug deren Lebenstüchtigkeit zu erhalten. „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann es daher selbst dann, wenn noch keine konkrete Entlassungsperspektive besteht, jedenfalls geboten sein, diesen Personen zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen - also Aufenthalten außerhalb der Anstalt unter Aufsicht Vollzugsbediensteter - zu ermöglichen“, hieß es.

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