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Erneuerbare Energien

GZ Plus IconWindkraft-Ausbau: Gemeinde Schladen-Werla will vorpreschen

Windenergieanlagen des Windparks Beuchte drehen sich vor Schladen als Kulisse

An einer Stelle in der Gemeinde drehen sich bereits Windenergieanlagen: Blick auf einen Teil des Windparks Beuchte mit Schladen im Hintergrund. Foto: Gereke

Novum im Nordharz: Die Gemeinde Schladen-Werla will beim Windkraft-Ausbau nicht auf den Regionalverband Großraum Braunschweig warten. Was ist wie und wo geplant?

Von Andreas Gereke Mittwoch, 03.12.2025, 04:00 Uhr

Hornburg. In vielen Kommunen ist derzeit in Sachen Windkraft-Ausbau abwarten angesagt. Nach der öffentlichen Auslegung der Pläne zu neuen Vorranggebieten prüft derzeit der Regionalverband Großraum Braunschweig, dem eigentlich die Ausweisung neuer Flächen obliegt, die Eingaben. Nicht aber so in der Gemeinde Schladen-Werla. Dort steht am Mittwochabend das Thema auf der Tagesordnung im Ortsrat Hornburg. Und dabei geht es nicht um das Verhindern eines Projekts.

Östlich der Fachwerkstadt in den westlichen Ausläufern des Großen Bruchs soll zwischen Hornburg und der Landesgrenze ein großer Windpark entstehen. Auch der Regionalverband hat dieses Areal als Potenzialfläche identifiziert – aber Schladen-Werla will mehr. Und auch schneller. Dazu strebt die Gemeinde eine Änderung des Flächennutzungsplans an. „Das Regionale Raumordnungsprogramm mit dem Teilplan Wind ist noch nicht rechtskräftig. Daher gibt es auch noch keine ,Legitimation‘ über die Regionalplanung, da die Gebiete noch nicht ausgewiesen sind. Für eine zeitnahe Umsetzung des Projektes hat sich die Gemeinde für die Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens entschieden“, erklärt dazu Schladens-Werlas Bürgermeister Martin Schulze auf GZ-Nachfrage. Dieses Vorgehen ist ein Novum im Nordharz. Beschlossen habe die Einleitung der F-Plan-Änderung der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schladen-Werla in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 21. Mai. Und nicht nur das: Das Gebiet soll auch noch viel größer werden als das, was zunächst der Regionalverband identifiziert hat. Der Hintergrund: Durch das Windenergiebedarfsgesetz (WindBG) wurde im Baugesetzbuch der Paragraf 249 neu eingefügt. Demnach sind Windenergieanlagen nicht mehr pauschal und dauerhaft als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zu behandeln. Vielmehr ist die Privilegierung nunmehr an das Erreichen der Flächenbeitragswerte des WindBG gekoppelt. Als Folge der Gesetzesänderung haben Kommunen nun die Möglichkeit, sofern sie es für ihre Entwicklung als erforderlich erachten, weitere Windenergiegebiete in ihrem Gemeindegebiet durch Bauleitplanung auszuweisen – sofern neben der Ausschlusswirkung keine weiteren Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Das geschieht über das Bauleitplanverfahren, heißt es dazu in der Vorlage, über die der Ortsrat spricht.

Bis zu 13 Windenergieanlagen

Aktuell befinde sich das Verfahren in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Bis zum 19. Dezember kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele des Änderungsverfahrens informieren und sich dazu äußern. Die Aufstellung des Bauleitplanes erfolgt auf Wunsch eines Antragstellers. Daher trage dieser auch die Kosten des Verfahrens. Mit ihm gebe es bereits einen städtebaulichen Vertrag, so die Gemeindeverwaltung.

Blick vom Kleinen Fallstein auf landwirtschaftliche Flächen, noch stehen dort keine Windenergieanlagen

Der Blick vom Kleinen Fallstein in Richtung Großes Bruch: Östlich von Hornburg soll ein Windpark entstehen, der noch mehr Anlagen umfassen soll, als derzeit im Windpark Beuchte stehen. Foto: Gereke

Es ist geplant, auf den Flächen östlich von Hornburg einen Windpark für voraussichtlich 13 Windenergieanlagen nach aktuellem Stand der Technik zu errichten und diese über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren zu betreiben. Der Projektentwickler, der das Vorhaben verfolgt, ist in Sachen Windenergie ein neuer „Player“, wie es neudeutsch so schön heißt, im nördlichen Harzvorland: „Kirchlicher Energiekreislauf Freiflächen GmbH & Co. KG“, findet sich in der Begründung der F-Plan-Änderung.

Beim Regionalverband ist das Vorpreschen Schladen-Werlas bekannt: „Die Gemeinde möchte von der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel Gebrauch machen. Diese Klausel lässt den Gemeinden zusätzlichen Spielraum: Die Gemeinden können selbstständig Windenergiegebiete ausweisen, zusätzlich zu denen, die vom Regionalverband festgelegt werden“, teilt Kristin Kunath, Sprecherin des Regionalverbands, auf GZ-Nachfrage mit. „Diese Klausel gilt für die Windenergie seit Mitte Januar 2024 – vorher war man auf die Vorranggebiete, die der Regionalverband festlegt, beschränkt. Dies soll nach Willen der Bundesgesetzgebung den Ausbau der Windenergie noch stärker beschleunigen“, so Kunath.

Mehr als doppelt so groß

Die Fläche, um die es bei Hornburg geht, beinhaltet auch das geplante Vorranggebiet aus dem aktuellen Entwurf des Regionalverbands, geht aber wesentlich darüber hinaus. „Unser geplantes Vorranggebiet hat eine Größe von etwa 137 Hektar. Die von der Gemeinde Schladen-Werla geplante Sonderbauflächen ,Windenergie‘ ist insgesamt etwa 286 Hektar groß – also zusätzliche 149 Hektar“, so Kunath. Im Prozess zur F-Plan-Änderung ist der Regionalverband als Träger öffentlicher Belange beteiligt, so wie auch weitere Stellen wie beispielsweise die Naturschutzbehörde. Kunath: „Zu gegebener Zeit werden wir als Regionalverband also eine offizielle Stellungnahme abgeben.“

Die Sitzung des Ortsrates Hornburg, der zu dem Bauleitplanverfahren anzuhören ist, beginnt am Mittwoch, 3. Dezember, um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Schladen.

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