Wahlwiederholung in Bad Gandersheim
So begründet das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sein Urteil

Franziska Schwarz (SPD) ist seit 2014 Bürgermeisterin in Bad Gandersheim. Foto: Kiehne
Beschränkt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg, das die Bürgermeisterwahl 2021 in Bad Gandersheim für ungültig erklärt, Amtsinhaber im Wahlkampf? Das befürchten einige Bürgermeister. Das OVG ist offenbar anderer Meinung.