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Bewährungsstrafe

GZ Plus IconAmtsgericht: 28-jähriger Bad Harzburger verschickt Kinderporno

Das Chat-Portal des Angeklagten erkennt das versandte Video als Kinderporno und schaltet das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children ein.

Das Chat-Portal des Angeklagten erkennt das versandte Video als Kinderporno und schaltet das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children ein. Foto: dpa/Pleul

Einem 28-jährigen Bad Harzburger wurde vorgeworfen, kinderpornografische und jugendpornografische Dateien besessen, und einen Kinderporno verschickt zu haben. Er behauptet, das Video unter mehreren Filmen nicht bemerkt zu haben. So lautet das Urteil.

Von Corina Klengel Freitag, 04.07.2025, 19:45 Uhr

Bad Harzburg. Ein Mann aus Bad Harzburg, bei dem kinder- und jugendpornografische Dateien entdeckt wurden, musste sich jüngst vor dem Amtsgericht behaupten. Allerdings zeigte sich nach der Beweisaufnahme doch ein eher positives Bild von dem 28-Jährigen.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sechs kinderpornografische und elf jugendpornografische Dateien besessen zu haben. Schwer wog, dass er eine dieser Dateien an einen unbekannten Empfänger versandt hatte, was von den Algorithmen des verwendeten Chat-Portals herausgefiltert wurde. Bei dieser Datei handelte es sich um ein Video, das schweren sexuellen Missbrauch an einem etwa achtjährigen Jungen zeigt.

Das Portal gab den Hinweis an die US-amerikanische Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) weiter – also das Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder. Eine solche Anzeige nimmt ihren Weg über die amerikanischen Behörden, geht über das Bundeskriminalamt und wird schließlich an die Polizei des Wohnortes des Senders weitergeleitet, die sodann eine Durchsuchung der Wohnung und der elektronischen Geräte des Verdächtigten vornimmt. In diesem Fall ermittelte man den 28-Jährigen über seine E-Mail-Adresse. Die bei der Durchsuchung gesicherten Dateien wurden sodann von einer Spezialabteilung der Polizei auf ihren Verbotsgehalt hin überprüft.

Video nicht bemerkt

Der 28-Jährige bestritt nicht, das Video verschickt zu haben, doch er schränkte sein Geständnis dahingehend ein, dass er es nicht bemerkt habe. Der Tatzeitraum reichte bis in die Corona-Zeit zurück. Damals habe er seinen Job verloren, allein zu Hause gesessen und sich mit Facebook die Zeit vertrieben. Dort habe er sich eine Menge Pornos angesehen und heruntergeladen, räumte er ein. Der zuständige Beamte der Goslarer Kripo bestätigte, es hätte sich eine große Menge erlaubter pornografischer Dateien auf dem Computer befunden.

Der aus Syrien stammende 28-Jährige gestand sich nach eigenen Angaben seine Homosexualität aufgrund der Kultur seines Herkunftslandes nur unter großen Schwierigkeiten und mithilfe einer Therapie ein. In der Anonymität der sozialen Medien habe er Kontakt zu Gleichgesinnten gesucht. Man habe sich pornografische Dateien hin und her gesandt – und das im Bündel. Als er so eine Sammeldatei verschickte, habe er nicht gewusst, dass besagtes Video dabei gewesen sei. Den Film habe er nie gesehen. Kinderpornografie sei für ihn völlig inakzeptabel, beteuert er.

Richterin hielt Angeklagten zunächst für glaubwürdig

Richterin Wichmann glaubte dem bis dato unbescholtenen Mann, zumal man bei ihm vergleichsweise wenig verbotene Dateien fand. Dennoch seien Besitz und das Verbreiten von Bildern und vor allem von derartigen Videos strafbar, sagte die Richterin. Er bekam eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten, also einen Monat mehr als die Mindeststrafe, die das Gesetz vorsieht. Zusätzlich muss der Angeklagte 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten gefordert.

Der 28-Jährige, der wegen des Verfahrens um seine Aufenthaltserlaubnis und seinen Studienplatz bangt, nahm das Urteil an. In seinem Schlusswort entschuldigte er sich. Er sei Deutschland für die Chancen, die dieses Land ihm böte, dankbar und wolle damit abschließen.

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