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Taten im Nordharz und Salzgitter

GZ Plus IconFalsche Kennzeichen und Alibis: Tankbetrüger muss ins Gefängnis

Eine Hand greift nach einer Zapfpistole.

Neunfacher Tankbetrug an Tankstellen in Liebenburg, Posthof, Flöthe und Salzgitter wird einem Mann aus Kiel vorgeworfen. Das Amtsgericht Goslar hat den 51-Jährigen zu einer Gefängisstrafe verurteilt. Foto: picture alliance/dpa (Symbolbild)

Eigentlich wollte der Mann aus Kiel sich vor dem Amtsgericht Goslar gegen einen Strafbefehl wegen Tankbetrugs wehren. Jetzt muss der 51-Jährige ins Gefängnis.

Von Corina Klengel Mittwoch, 18.02.2026, 04:00 Uhr

Goslar. Ein in Kiel lebender Angeklagter muss wegen Tankbetrugs ins Gefängnis. Der Mann kam mit seinem Mühlheimer Anwalt ins Amtsgericht Goslar, um sich gegen einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen à 15 Euro, also 2250 Euro, zu wehren. Mehr als fünf Stunden später wurde aus der Geldstrafe eine herbe Freiheitsstrafe in Höhe von eineinhalb Jahren ohne Bewährungschance.

Amtsrichter Dr. Schmidt blieb mit seiner Entscheidung sogar einen Monat über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Allerdings ist das Urteil gegen den Mann, der viele Vorstrafen aufweist, noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und sein Anwalt ließen durchblicken, dass sie Rechtsmittel einlegen werden.

Schaden von 744 Euro

Dem 51-Jährigen wurde neunfacher Tankbetrug vorgeworfen, begangen an Tankstellen in Liebenburg, Posthof, Flöthe, Salzgitter-Hallendorf und in Salzgitter-Bad. Dabei sei ein Gesamtschaden von 744 Euro entstanden. Beim Amtsgericht Salzgitter und in Walsrode sollen weitere solche Taten anhängig beziehungsweise abgeurteilt worden sein.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement. Er habe weder einen Führerschein noch sei je ein Auto auf ihn zugelassen gewesen. Er könne sich überhaupt nicht erklären, wie die Ermittlungen zu ihm geführt haben könnten. Tatsächlich konnte diese Frage durch die Beweisaufnahme nicht geklärt werden.

„Ich fahre doch nicht von Kiel nach Goslar, um dort zu tanken, noch dazu an meinem Geburtstag“, wandte der Angeklagte ein. Tatsächlich wurde eine der angeklagten Taten am Geburtstag des 51-Jährigen begangen. Sein Anwalt zählte gleich fünf Personen als Alibis auf.

An einem weiteren Tattag hatte der vielfach vorbestrafte Angeklagte einen Termin bei seinem Bewährungshelfer. Zwischen Geburtstagsfeier sowie dem Behördentermin und der jeweiligen Tatzeit habe genug Zeit gelegen, um von Kiel zum Tatort zu fahren, erklärte die Staatsanwältin dazu.

Falsche Kennzeichen

Sicherheitskameras der geprellten Tankstellen erfassten bei jeder Tat einen schwarzen Golf, aber mit zwei unterschiedlichen und nachweislich falschen Kennzeichen. Der Täter auf den Videos, jeweils bekleidet mit Mütze, Sweatshirt, Jeans und Sneaker, ähnelte dem Angeklagten so weit, dass Gericht und Staatsanwaltschaft von der Täterschaft überzeugt waren.

„Überhaupt keine Ähnlichkeit“, beharrten dagegen der Angeklagte und sein Anwalt. Der Rechtsanwalt erinnerte daran, dass sein Mandant auf eine Brille angewiesen sei, der Täter trage aber keine. Der Richter verwies darauf, er könne Kontaktlinsen getragen haben. Die Verteidigung beantragte ein Gesichtserkennungsgutachten, was jedoch abgelehnt wurde, weil ein Vorgutachten aus einem Verfahren in Walsrode existiert. In diesem hatte eine Sachverständige das Filmmaterial mit den von Angeklagten eigens eingereichten Fotos von sich verglichen. Das Vorgutachten blieb relativierend, es schloss den Angeklagten als Täter aber nicht aus.

Der Tankbetrug wurde von keinem Mitarbeiter direkt beobachtet. Die Taten fielen erst dadurch auf, dass die jeweilige Tanksäule für den Nachfolgekunden gesperrt war. Eine Entsperrung erfolgt, wenn bezahlt wird. Für Juristen entfällt dadurch die für einen Betrug erforderliche Täuschung. So müssen alle Taten als Betrugsversuch eingeordnet werden.

32 Gesetzesverstöße

Für das Gericht kam noch Fahren ohne Führerschein und Kennzeichenmissbrauch hinzu. Außerdem sahen Staatsanwaltschaft und Gericht in jeder Tat einen gewerblichen Betrugsversuch. Ausschlaggebend für die herbe Strafe waren jedoch die 32 Voreintragungen, überwiegend Diebstahl. Dafür machte der Angeklagte seine Kleptomanie verantwortlich.

Rechtsanwalt Thomas Moritz beantragte Freispruch für seinen Mandanten. Die fehlende Ähnlichkeit zwischen dem wahren Täter und seinem Mandanten sei ein Fehler, der sich durch alle Ermittlungen ziehe. Es sei einfach lebensfremd anzunehmen, jemand fahre 300 Kilometer weit, nur um zu tanken.

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