Schneewehen: Lösen mehr Fangzäune im Harzvorland das Problem?
Auch auf der L500 über die Haar sind in den vergangenen Tagen Schneeverwehungen ein Problem. Betroffen sind die Bereiche, die nicht durch den Wald führen. Foto: Gereke
Schneeverwehungen sorgten in den vergangenen Tagen für Verkehrsbehinderungen und gesperrte Straßen. Würden im Winter mehr Fangzäune helfen? Das sagt die Behörde.
Nordharz. Tatsächlich gibt es dieses Jahr mal wieder einen richtigen Winter im nördlichen Harzvorland – mit Folgen für den Straßenverkehr. Nicht nur Glätte, sondern Wind sorgte in den vergangenen Tagen und Wochen auch immer für Schneeverwehungen. Und die führten zu gesperrten Straßen, weil die Fahrbahnen nicht mehr von den Schneemassen freigehalten werden konnten. Und auch da ploppt die Diskussion auf: War nicht früher alles besser? Gab es vor Jahrzehnten nicht viel mehr Schneefangzäune, die Verwehungen verhindert haben?
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Schneeverwehungen machten seit Jahresanfang so manchen Umweg nötig: Gesperrt waren sowohl Landesstraße, wie die Verbindung zwischen Lutter und der B82 oder zwischen der B248 über den Nauer Berg nach Jerze, als auch Kreisstraßen – so zwischen Dörnten und Jerstedt oder zwischen Wehre und der B82 bei Weddingen.
Bahn auch betroffen
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Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Goslar verzichtet seit langem weitestgehend auf Zäune. Leiter Günter Hartkens hatte schon vor einigen Jahren im GZ-Gespräch erklärt, der Aufwand sei sehr groß. Damit sie vor Verwehungen schützen, müssten sie möglichst beidseitig aufgestellt werden. Das sei auch ein Kostenfaktor.
Ausnahmen im nördlichen Harzvorland
Zwei Ausnahmen gibt es aber im nördlichen Harzvorland: Seit etwa 2011 stehen im Winter Schneefangzäune im Raum Hahausen an der B82 am Knoten mit der B248 und der B6 (Harzburger Dreieck). „An der B6 sind es etwa 2000 Meter, an der B82 rund 1400 Meter. Diese beiden Abschnitte wurden ausgewählt, da zum Beispiel die B6 in einem hohen Einschnitt liegt und es in der Vergangenheit dort immer mal wieder zu
Die Schneefangzäune an der B82 bei Hahausen stehen auf der südlichen Straßenseite. Foto: Gereke
Fernstraßengesetz Grundlage für das Aufstellen
„Die Schneefangzäune stehen auf privatem Grund. Die Landwirte müssen dies auch dulden, denn im Paragraf 11 des Fernstraßengesetzes heißt es: Zum Schutze der Straße vor nachteiligen Einwirkungen der Natur (zum Beispiel Schneeverwehungen…) haben Eigentümer von Grundstücken die Anlage vorübergehender Einrichtungen zu dulden“, zitiert Tietze Heinichen aus dem Gesetz. Pachtzahlungen flössen dafür nicht. Ob es früher mehr Schneefangzäune gab, die die Straßen sicherten? „Können wir so nicht sagen – es liegen uns dazu keine Zahlen vor.“

An der B82 zwischen Hahausen und dem Abzweig Lutter gibt es sie: Dort sollen Schneefangzäune die Bundesstraße vor Verwehungen schützen. Foto: Gereke
Aber: „Die Wirksamkeit von Schneefangzäunen ist nicht fest planbar. Es gibt eben keine Garantie, dass sie im Ernstfall nützen, wir wollen es aber auch nicht unversucht lassen. Der Wind ist, was Richtung und Stärke angeht, kaum berechenbar. Ist der Schnee sehr fein, geht er ohnehin durch die Zäune. Ein Schneefangzaun kann also nur ein zusätzliches Mittel sein, kein Ersatz“, teilt die Goslarer Behördensprecherin mit.
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Sie ergänzt: „In den vergangenen Tagen hat es auch an Stellen Verwehungen gegeben, wo es bisher noch nicht dazu gekommen war. Strecken mit wenig Straßenvegetation sind generell anfälliger für Verwehungen. Letztlich hilft nur das aktive Räumen und Streuen der Straße.“

Nach Aussage der Behörde hilft bei Schneeverwehungen nur das aktive Räumen und Streuen der Straßen. Foto: picture alliance/dpa
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