Schunke-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Die Göttinger Staatsanwaltschaft hat laut eigenen Angaben Revision gegen den Freispruch im Verfahren gegen die aus Goslar stammende Polit-Bloggerin Anabel Schunke eingelegt. Foto: Sierigk
Das Amtsgericht Goslar hatte sie zuvor zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt, nachdem Schunke sich im Jahr 2022 über ihren Twitter-Account (heute: X) abfällig über Sinti und Roma geäußert hatte.
Braunschweig/Goslar. Die Göttinger Staatsanwaltschaft hat laut eigenen Angaben Revision gegen den Freispruch im Verfahren gegen die aus Goslar stammende Polit-Bloggerin Anabel Schunke eingelegt. Das Landgericht Braunschweig hat die 36-Jährige Anfang der Woche wie berichtet in zweiter Instanz vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.
Das Amtsgericht Goslar hatte sie zuvor zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt, nachdem Schunke sich im Jahr 2022 über ihren Twitter-Account (heute: X) abfällig über Sinti und Roma geäußert hatte. Das Schöffengericht in Braunschweig kassierte das Urteil und wertete Schunkes Social-Media-Beitrag zwar als durchaus beleidigend, aber eben nicht als volksverhetzend.
Die Anklage führt die bei der Göttinger Staatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle gegen Hasskriminalität im Internet.
Schunke beklagte sich im Laufe des Verfahrens mehrfach über ihre Social-Media-Kanäle, das Opfer einer politisch motivierten Verfolgungsjagd zu sein.
Den Verhandlungen in Goslar und Braunschweig blieb sie zwar fern, dort ging ihr Verteidiger die Strafverfolger dementsprechend hart an.
Die Göttinger Staatsanwaltschaft kündigt nun an, die Zustellung der Urteilsgründe durch das Landgericht abwarten zu wollen. Dann solle geprüft werden, ob und mit welcher Begründung das Revisionsverfahren durchgeführt wird.