Polizeikontrolle an Heiligabend: Drogenfahrt und massive Verstöße
Polizei im Oberharz zieht in zwei Fällen Fahrer aus dem Verkehr. Foto: Soeren Stache/dpa
Die Polizei führte an Heiligabend zwei Verkehrskontrollen im Oberharz durch, bei denen sie zwei Fahrer aus dem Verkehr ziehen musste.
In zwei Fällen untersagten die Einsatzkräfte der Polizei bei einer Verkehrskontrolle an Heiligabend die Weiterfahrt. Im ersten Fall stellten Beamte des Polizeikommissariats Oberharz gegen 19.44 Uhr auf der Goslarschen Straße in Zellerfeld bei einem 35-jährigen Autofahrer aus einem Goslarer Ortsteil drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Der Fahrzeugführer räumte den Konsum von Cannabis ein, was durch einen Drogenschnelltest bestätigt wurde.
Es wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Den Fahrer erwarten nun eine empfindliche Geldbuße, mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein mindestens einmonatiges Fahrverbot, teilt die Polizei mit.
Fahren mit Sommerreifen und ohne Führerschein
In einem weiteren Fall kontrollierten die Beamten gegen 23.15 Uhr auf dem Zellbach einen Pkw mit polnischer Zulassung. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt.
Das Fahrzeug war trotz winterlicher Straßenverhältnisse und Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt vollständig mit Sommerreifen ausgestattet. Zwei Reifen unterschritten deutlich die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe, ein weiterer Reifen war erheblich beschädigt.
Zudem wurde festgestellt, dass der 24-jährige Fahrzeugführer aus Seesen nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Versuch, diesen Umstand durch das Vorzeigen eines Fotos eines gefälschten Führerscheins zu verschleiern, blieb erfolglos. Weiterhin bestand für den Pkw keine gültige Haftpflichtversicherung.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen vom Kontrollort entfernt.
Den Fahrer erwarten nun mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, unter anderem wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Copyright © 2025 Goslarsche Zeitung | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.