Behindertenbeauftragter will arbeiten – die Lebenshilfe sagt ab
Christian Bormann ist ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter des Landkreises Goslar. Gern würde er auch als Sozialpädagoge arbeiten. Aber trotz Fachkräftemangel: Als behinderter Sozialpädagoge kam er selbst bei der Lebenshilfe nicht unter. Foto: Hartmann
Fehlt es wirklich an Fachkräften? Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Goslar würde gern wieder in seinem Beruf als Sozialpädagoge arbeiten. Doch er ist behindert.
Goslar. Was ist schlimmer: der Fachkräftemangel oder ein behinderter Angestellter? Christian Bormann, ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter des Landkreises Goslar, würde gern wieder in seinem erlernten Beruf als Sozialpädagoge tätig werden. Doch bei der Lebenshilfe blitzte er mehrfach ab, wie er erzählt. „Mit einer Gehbehinderung kommt das leider nicht in Frage“, habe man ihm gesagt.
„Ich bin Sozialpädagoge. Mit Abschluss, Erfahrung und Haltung. Ich habe außerdem eine Gehbehinderung. Und ich engagiere mich ehrenamtlich für Inklusion“, fasst Bormann seine Kompetenzen zusammen. „Eine dieser Eigenschaften ist offenbar ein Problem.“ Dabei habe man ihm in dem Unternehmen mitgeteilt, dass man „händeringend“ Sozialpädagogen sucht.
Mit offenem Rücken geboren
Was den Kreis-Behindertenbeauftragten von einem Arbeitsvertrag trennt, ist anscheinend der Umstand, dass er nicht besonders gut zu Fuß ist. Der im Jahr 1969 geborene Bad Harzburger kam mit einer Spina bifida zur Welt, auch „offener Rücken“ genannt. Er hatte Glück: Er kann gehen, und er hat engagierte Eltern, die noch heute zu ihm stehen. So konnte er eine Regel-Kita und eine Regelschule besuchen, machte sein Abi auf dem Burggymnasium, absolvierte eine Ausbildung zum Biologisch-technischen Assistenten und schließlich ein sozialpädagogisches Studium. Außerdem bringt er achteinhalb Jahre Berufserfahrung in der Betreuung junger Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf mit, hier war er bei der Caritas tätig. Mit seiner vollen Erwerbsminderungsrente „müsste“ er nicht arbeiten – aber er würde gern wieder etwas tun, auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein, wenn auch mit Einschränkungen und nicht in Vollzeit.
Wo, wenn nicht dort?
„Wenn nicht bei uns – wo sonst findest du einen Job?“ Diesen Satz habe ihm einmal ein Verantwortlicher bei der Lebenshilfe gesagt. „Ich dachte: Stimmt eigentlich. Wenn irgendwo Inklusion gelebt wird, dann doch hier. Also schrieb ich eine Bewerbung. Sorgfältig. Motiviert. Voller Hoffnung“, schildert er seine Erfahrungen. „Einige Zeit später klingelte das Telefon. Eine Abteilung meldete sich. Man habe Interesse. Man brauche dringend Unterstützung. Dann kam der Satz: ‚Der zeitliche Umfang ist leider zu gering.‘ Ich nickte verständnisvoll. Okay, dachte ich, vielleicht braucht Inklusion einfach mehr Stunden.“
Dringendes Interesse
Es war nicht die letzte Absage auf diese Bewerbung: „Kurz darauf klingelte das Telefon erneut. Eine andere Abteilung. Wieder Interesse. Wieder dringend. Dann kam ein anderer Satz: ‚Mit einer Gehbehinderung kommt das leider nicht in Frage.‘ Nicht die Qualifikation. Nicht die Erfahrung. Nicht das Engagement. Die Gehbehinderung. Ich legte auf und dachte: Interessant. In einer Organisation, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzt, ist meine Behinderung also ein Ausschlusskriterium.“
Einige Wochen später habe er an einer Veranstaltung dieser Organisation teilgenommen und den Aufruf gehört: „Wir suchen dringend Fachkräfte. Bitte hören Sie sich um.“ Bormann: „Ich hörte mich um. Und stellte fest: Ich kannte da jemanden. Mich. Vielleicht hatte sich die Situation inzwischen geändert. Vielleicht war Inklusion ja flexibler geworden. Also bewarb ich mich erneut. Wochenlang hörte ich nichts. Stille. Dann eine kurze Rückmeldung: Eine Absage. Sachlich. Ohne neue Begründung.“
Kein Kommentar zu Einzelbewerbungen
Sven Dickfeld, der Geschäftsführer der Lebenshilfe, möchte zunächst einmal klarstellen, dass der zitierte Satz „Wenn nicht bei uns – wo sonst findest du einen Job?“ nicht von ihm stammt. Zum Bewerbungsverfahren selbst könne er sich nicht äußern. „Unabhängig von der Person verbietet mir bereits der Datenschutz, Einzelbewerbungen oder interne Entscheidungsgründe gegenüber Dritten zu kommentieren“, betont er.
Allgemein kann er aber zu dem Fall sagen: „Der vielfach zitierte Fachkräftemangel bedeutet nicht, dass jede formale Qualifikation automatisch zu jeder Stelle passt oder dass Organisationen unabhängig von Einsatzbedingungen, Refinanzierung und konkreten Aufgabenprofilen einstellen können. Gerade in unseren Arbeitsfeldern sind Stellenzuschnitte häufig eng an Leistungsvereinbarungen, Mindestanwesenheiten, Dienstzeiten und – nicht zuletzt – an die Bedarfe der begleiteten Menschen gebunden.“
Anforderungen an die Mobilität
Hinzu komme ferner: „In allen Tätigkeitsfeldern bestehen objektive Anforderungen, etwa an Mobilität, Belastbarkeit oder zeitliche Flexibilität. Diese ergeben sich nicht aus mangelndem Willen zur Inklusion, sondern aus der Tätigkeit selbst, zum Beispiel in ambulanten Diensten der Jugendhilfe, und damit verbunden aus der Verantwortung für eine flexible, verlässliche Versorgung in den jeweiligen Angeboten. Diese Abwägungen sind nie pauschal, sondern immer kontext- und stellenbezogen.“
Ganz wichtig sei ihm zu betonen: „Nicht jede Absage ist Ausdruck fehlender Wertschätzung oder mangelnder Offenheit, sondern häufig Ergebnis schwieriger struktureller Rahmenbedingungen, die sich von außen nicht immer erschließen.“
Nachdenken über „Schubladen“
Für Bormann gab das Erlebnis auf jeden Fall den Anstoß, einmal wieder über „Schubladen“ und die Suche nach passgenauen Menschen für den Arbeitsmarkt nachzudenken. „Menschen passen nicht immer exakt in eine Schublade. Das Leben ist kein perfekt sortierter Schrank. Wer nicht genau in das vorgesehene Raster passt, fällt schnell durchs System“, sagt Bormann. Er selbst habe das am eigenen Leibe erfahren, als er versucht hatte, „normal“ zu sein. „Lange Zeit habe ich versucht, mich anzupassen: Regelschule, erster Arbeitsmarkt, immer funktionieren, immer mithalten. Nach außen sah das nach Erfolg aus. Innen drin hat es mich krank gemacht. Dieses dauernde Über-die-eigenen-Grenzen-Gehen, obwohl Körper und Kopf längst Stopp sagen.“
Bei seiner Bewerbung habe sich ein bekanntes Muster wiederholt: Er sei auf der einen Seite „zu behindert“ gewesen, auf der anderen „zu gut qualifiziert“. Am Ende bleibe ein Gefühl, das viele Menschen mit Behinderungen kennen: „Man ist entweder ‚zu viel‘ oder ‚zu wenig‘. Und genau deshalb müssen wir über Schubladen sprechen. Nicht, um soziale Einrichtungen schlechtzureden, sondern um sie weiterzuentwickeln“, sagt der Behindertenbeauftragte. „Denn Inklusion bedeutet nicht, Menschen passend zu machen. Inklusion bedeutet, Strukturen passend zu machen. Das ist anstrengend, aber notwendig. Und es lohnt sich.“
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