Urteil des Verwaltungsgerichts

GZ Plus IconAltbürgermeister Henning Schrader muss 54.000 Euro zurückzahlen

Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig steht der ehemalige Bürgermeister von Langelsheim, Henning Schrader, als Kläger.

Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig steht der ehemalige Bürgermeister von Langelsheim, Henning Schrader, als Kläger. Foto: Heinemann

Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Von den geforderten 120.000 Euro muss Henning Schrader 54.000 Euro an die Versorgungskasse zurückzahlen. Im Urteil wird aufgeführt, dass er an der ausgezahlten Summe hätte zweifeln müssen.

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