Urteil des Verwaltungsgerichts
Altbürgermeister Henning Schrader muss 54.000 Euro zurückzahlen
Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig steht der ehemalige Bürgermeister von Langelsheim, Henning Schrader, als Kläger. Foto: Heinemann
Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Von den geforderten 120.000 Euro muss Henning Schrader 54.000 Euro an die Versorgungskasse zurückzahlen. Im Urteil wird aufgeführt, dass er an der ausgezahlten Summe hätte zweifeln müssen.