Gebühren für Dorfgemeinschaftshäuser: Das ändert sich für die Nutzer
Das komplette Dorfgemeinschaftshaus Schladen kostet für örtliche Nutzer 380 Euro. Auswärtige zahlen 600 Euro. Foto: Leifeld
Der Gemeinderat Schladen-Werla beschließt zum Jahresbeginn 2026 steigende Gebühren bei Anmietungen von Dorfgemeinschaftshäusern. Was ändert sich für die Nutzer?
Schladen-Werla. Der Gemeinderat Schladen-Werla hat eine Neufassung der Gebührensatzung für die Nutzung und Anmietung der Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde beschlossen. Die Erhöhungen sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Was ändert sich für die Nutzer?
Bereits Ende 2024 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) in Gielde, Werlaburgdorf, Isingerode und Schladen anzupassen, um eine Einnahmensteigerung von rund 20 Prozent für die Gemeinde zu erreichen. Zur Umsetzung wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den betroffenen Ortsbürgermeistern und Ratsmitgliedern, gebildet, die im März des vergangenen Jahres ihre Arbeit aufnahm.
Gebühren 2013 nur übernommen
Die bisherigen Gebührenordnungen der einzelnen Dorfgemeinschaftshäuser wurden nach der Umstellung von der Samtgemeinde Schladen zur Einheitsgemeinde Schladen-Werla zum 1. November 2013 aus den bestehenden Gemeindesatzungen übernommen. Dadurch bestanden noch immer starke Gebührenunterschiede bei den einzelnen Einrichtungen.
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Ein Grund dafür war, dass die nutzbare Fläche bislang nicht einheitlich berücksichtigt wurde, wodurch in den verschiedenen DGHs sehr unterschiedliche Gebühren erhoben wurden. Dieses Ungleichgewicht wird nun im Rahmen der neuen Gebührenkalkulation ausgeglichen. Die Häuser werden fortan in drei Kategorien bewertet.

Für Anmietungen des Bürgerhauses Beuchte, gehörend zur Kategorie 1, wird es einen „Kurzzeit-Tarif“ geben. Foto: Leifeld
Kategorie 1 umfasst die DGHs in Beuchte (Bürgerhaus Beuchte) und Isingerode (Alte Schule) mit kleiner Nutzfläche sowie das Sportheim Werlaburgdorf und den Clubraum im DGH Gielde. Für diese Räumlichkeiten wird zudem ein „Kurztarif“ eingeführt. Dieser beträgt 60 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
In Kategorie 2 sind Dorfgemeinschaftshäuser mit mittlerer Nutzfläche erfasst, darunter das Franz-Tasler-Haus in Gielde und das Sportheim Werlaburgdorf.
In Kategorie 3 ist nur das DGH in Schladen mit der größten Nutzfläche erfasst.
Fairness und Flexibilität
Mit der neuen Einordnung soll eine Gleichbehandlung und größere Flexibilität bei den Vermietungen erreicht werden. Die Gebühren für DGHs gleicher Größe sind fortan gleich hoch. Ebenso besteht im direkten Vergleich die Möglichkeit, Interessenten eine Alternative mit gleicher Größe und Gebühr anzubieten, sollte ihr Wunsch-Veranstaltungsort bereits belegt sein.
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Für die gewerbliche Nutzung wird in allen Häusern eine einheitliche Gebühr erhoben. Diese soll 40 Prozent der Gebührentabelle betragen.
Wichtig: Für Buchungen, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gebührensatzung am 1. Januar 2026 eingehen, wurden die Benutzungsgebühren nach der bis dahin geltenden Regelung berechnet.
Drei Kategorien für Häuser
Wie sieht die Gebührenerhöhung nun in der Praxis aus?
Drei Beispiele: Die Gebühr für das in Kategorie 1 erfasste Bürgerhaus Beuchte beträgt 60 Euro (für Auswärtige 100 Euro). Die Nutzung der Küche kostet 30 Euro extra. Zusätzlich fällt eine Kaution von 50 Euro an. Vereinsinterne Versammlungen werden mit 20 Euro berechnet, sofern sie nicht gebührenfrei sind.
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Für das DGH Werlaburgdorf beträgt die Saalmiete seit dem 1. Januar 210 Euro (für Auswärtige 340 Euro), die Nutzung der Küche 30 Euro, vereinsinterne Versammlungen 60 Euro und die Kaution 150 Euro. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Um die starke Steigerung der Gebühren im Franz-Tasler-Haus in Gielde abzudämpfen, sollen die Gebühren dort in drei Stufen bis zum 1. Januar 2028 angepasst werden. Sie werden 130/200 Euro (2026), 170/270 Euro (2027) und schließlich 210/340 Euro ab dem 1. Januar 2028 betragen.
In der Kategorie 3 kostet die Anmietung des kompletten DGH Schladen 380 Euro (für Auswärtige 600 Euro). Das alleinige Erdgeschoss kostet 250 Euro (Auswärtige: 450 Euro). Für vereinsinterne Veranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 160 Euro erhoben. Die Nutzung der Küche kostet 30 Euro. Die Kaution für die Schladener Einrichtung beläuft sich fortan auf 250 Euro.
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