Amtsgericht

GZ Plus IconCannabisfund bei Dreifachmutter aus Clausthal-Zellerfeld

Nach dem „Konsum Cannabis Gesetz“ liegt die erlaubte Menge Cannabis bei 50 Gramm pro Person in privaten Räumen und bei 25 Gramm im öffentlichen Raum.

Nach dem „Konsum Cannabis Gesetz“ liegt die erlaubte Menge Cannabis bei 50 Gramm pro Person in privaten Räumen und bei 25 Gramm im öffentlichen Raum. Foto: dpa/Pulliam

Polizeibeamte hatten im Februar bei einer Wohnungsdurchsuchung in Clausthal-Zellerfeld 34,8 Gramm Cannabis gefunden. Die für Besitz und Handel mit Marihuana beschuldigte dreifache Mutter erhält jedoch nur eine moderate Geldstrafe. Was ist der Grund?

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