33-jähriger Harzburger hat 1150 Kinderpornos auf seinem Handy
Auf seinem Handy hat der Angeklagte mehr als 1000 Kinderpornos gespeichert. Dafür stand er vor Gericht. Foto: Pixabay
Ein 33-Jähriger aus Bad Harzburg wurde wegen des Besitzes von mehr als 1000 Kinderporno-Bildern auf seinem Handy zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Warum war das Gericht so milde? Und welche Auflage erwartet ihn trotzdem?
Bad Harzburg. Erneut musste sich ein bis dato unbescholtener Mann wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischer Bilddateien vor dem Schöffengericht verantworten. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Wichmann verurteilte den 33-jährigen Angeklagten aus Bad Harzburg zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten, wobei sie der Verteidigung folgte und zwei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft blieb. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der geständige und sichtlich reumütige Mann erklärte nach der Urteilsverkündung ebenso wie Staatsanwalt Fürstenau Rechtsmittelverzicht, was bedeutet, dass das Urteil rechtskräftig wurde.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung im März 2023 stieß die Polizei auf 1150 kinderpornografische und 46 jugendpornografische Bilddateien. Die verbotenen Dateien enthielten sowohl einfache Posing-Bilder als auch schwersten Missbrauch, also die Vergewaltigung von Kindern unter 14 Jahren. „Es war alles dabei“, so die Vorsitzende. Wichmann erklärte, es sei „erschreckend“, dass sie diese Art von strafrechtlichen Anklagen so oft zu verhandeln hätte.
Computer abgeschafft
Das Motiv des Interesses an Kindern erläuterte der pflegebedürftige junge Mann unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bekannt wurde nur, dass er nunmehr gegen diesen Drang ankämpfe und nicht einmal mehr einen Computer besitze. Damals lud er die strafrechtsrelevanten Dateien per Handy herunter und speicherte diese. Mittlerweile lebt er mit seiner Mutter und seiner Schwester zusammen, die ihn unterstützen.
Das Profil solcher Täter sei immer ähnlich, begann Staatsanwalt Fürstenau sein Plädoyer. Es handele sich um Leute, die zu viel Zeit und zu wenig Sozialkontakte hätten. Auch wenn der Staatsanwalt durchaus Mitgefühl für die Ursache der Isolation des Angeklagten, nämlich eine schwere Erkrankung, aufbrachte, so formulierte er dennoch eine eindringliche Warnung. Hinter jedem Foto stehe das reale Schicksal eines Kindes. Jede Nachfrage, selbst wenn sie nur durch Neugier getrieben sei, fache diesen Markt an.
Belastende Ermittlungen
Er glaube aber, dass der junge Mann seine Lektion gelernt habe. Die in so einem Falle langwierigen Ermittlungen und das öffentliche Strafverfahren seien fraglos sehr belastend.
Auch die Schöffenkammer ging davon aus, dass der 33-Jährige künftig wohl straffrei bleibe. Diskussionen gab es über etwaige Urteilsauflagen. Normalerweise werde einem Angeklagten in so einem Fall aufgegeben, eine Geldsumme an den Kinderschutzbund zu zahlen, oder gemeinnützige Arbeit abzuleisten, so die Vorsitzende. Durch seine Pflegestufe sei der Angeklagte aber nicht fähig zu arbeiten. Da er auf die Grundsicherung angewiesen ist, sah die Schöffenkammer auch von einer Geldauflage ab. Allerdings bestimmte die Kammer, dass dem Mann künftig ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt wird.
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