Drogenbesitz: 1500-Euro-Strafe lässt Angeklagten im Oberharz kalt
Symbolbild: Zehn Gramm Amphetamin findet die Polizei bei dem Angeklagten. Foto: von Erichsen/dpa
Das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld verurteilt einen Familienvater wegen Amphetamin-Besitzes zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Doch dieser zeigt sich gleichgültig.
Clausthal-Zellerfeld. Ein 34-Jähriger wurde vom Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 15 Euro, also 1500 Euro verurteilt, weil ihn die Polizei mit knapp zehn Gramm Amphetaminpulver erwischte. Die Droge befand sich in einem Honigglas im Rucksack des Angeklagten.
Obwohl der Vater zweier Kinder normalerweise in Vienenburg lebt, fand die Überprüfung nachts auf dem Parkplatz hinter einem Studentenwohnheim in Clausthal-Zellerfeld statt. Da die Beamten bei dieser Überprüfung auch Klemmleistenbeutel sicherten, fragte man sich schon, was der Angeklagte dort machte und warum sich nur eine recht überschaubare Menge in dem Schraubglas befand.
Pep und Ecstasy auf Raves
Der Angeklagte gab an, er habe tags darauf zu einer Techno-Party gewollt. Auf so einem Rave konsumiere er schonmal Pep (Amphetamin) oder Ecstasy. Das passiere vielleicht einmal pro Monat. Besagtes Pulver habe er bereits ein Jahr zuvor am Goslarer Bahnhof erstanden. Ansonsten beschränke er sich auf Marihuana, welches er täglich zu sich nehme, um seiner Hyperaktivität beizukommen.
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Die Gerichtsverhandlung schien der 34-Jährige nicht sonderlich ernst zu nehmen. Nach der Anklageverlesung erklärte er lachend „Gestehe“. Den Hinweis von Amtsrichterin Nitsche, dass der Besitz von Amphetamin verboten sei, quittierte er mit einem lässigen Schulterzucken. Ein Gramm Marihuana pro Tag und hin und wieder ein bisschen Pep sah er nicht als Problem an. Früher habe er getrunken, das habe ihm mehrere Jahre Knast beschert. Trinken tue er nicht mehr. Somit brauche er auch keine Therapie. Als Nitsche seinen Bundeszentralregisterauszug mit 14 zum Teil einschlägigen Eintragungen verlas, gab es weitere flapsige Bemerkungen.
„Gleichgültigkeit“ gegenüber Drogen
Der Staatsanwalt nannte ihn deswegen in seinem Plädoyer „uneinsichtig“. Auch die Richterin störte sich an seiner „Gleichgültigkeit gegenüber Drogen“ und erinnerte ihn eindringlich daran, dass er Vater zweier Kinder sei. Ob die Geldstrafe bei dem gutgelaunten Angeklagten zu Einsicht und Läuterung führt, erscheint fraglich.
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