Einschlägige Vorstrafen
Richter: „Sie sind Paradefall des Bewährungsversagens“

Vor dem Amtsgericht musste sich ein Mann für einen allzu üppig geratenen Ladendiebstahl verantworten. Symbolfoto: Pixabay
Für einen allzu üppig geratenen Ladendiebstahl sowie Fahrens ohne Führerschein verurteilte das Amtsgericht Goslar einen 37-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Da der Mann stand zur Zeit der Tatbegehung unter Bewährung.