Einschlägige Vorstrafen

GZ Plus IconRichter: „Sie sind Paradefall des Bewährungsversagens“

Vor dem Amtsgericht musste sich ein Mann für einen allzu üppig geratenen Ladendiebstahl verantworten.  Symbolfoto: Pixabay

Vor dem Amtsgericht musste sich ein Mann für einen allzu üppig geratenen Ladendiebstahl verantworten. Symbolfoto: Pixabay

Für einen allzu üppig geratenen Ladendiebstahl sowie Fahrens ohne Führerschein verurteilte das Amtsgericht Goslar einen 37-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Da der Mann stand zur Zeit der Tatbegehung unter Bewährung.

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