Landkreis fordert Gefahrenbeseitigung
Nach Dacheinsturz: Bewohner dürfen nicht zurück ins Haus

Überhängende Trümmerteile muss der Eigentümer zügig beseitigen, sodass keine Teile herabstürzen. Foto: Sowa
In Hornburg ist der Dachstuhl eines Fachwerkhauses zusammengebrochen. Mittlerweile hat ein Statiker das Gebäude begutachtet. Die Bauaufsichtsbehörde hat daraufhin dem Eigentümer die Nutzung untersagt und die Gefahrenbeseitigung angeordnet.