Landkreis fordert Gefahrenbeseitigung

GZ Plus IconNach Dacheinsturz: Bewohner dürfen nicht zurück ins Haus

Überhängende Trümmerteile muss der Eigentümer zügig beseitigen, sodass keine Teile herabstürzen. Foto: Sowa

Überhängende Trümmerteile muss der Eigentümer zügig beseitigen, sodass keine Teile herabstürzen. Foto: Sowa

In Hornburg ist der Dachstuhl eines Fachwerkhauses zusammengebrochen. Mittlerweile hat ein Statiker das Gebäude begutachtet. Die Bauaufsichtsbehörde hat daraufhin dem Eigentümer die Nutzung untersagt und die Gefahrenbeseitigung angeordnet.

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